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Änderungen beim BAfÖG

Von Nicolas Ottersbach | | Wirtschaft/Politik

Mit dem Begriff "BAföG" verbinden die Meisten die finanzielle Unterstützung studierender Menschen. Doch auch in der Schule gibt es die Möglichkeit, für eine Ausbildung Fördermittel zu erhalten. Dafür BAFöG-Amt des Rhein-Sieg-Kreises zuständig. Seit kurzem gibt es zahlreiche Änderungen.

Zunächst wurden der Kreis der Förderungsberechtigten erweitert und die Beträge erhöht. Außerdem werden jetzt Altersvorsorgebeiträge zur so genannten "Riester-Rente" in bestimmtem Umfang zugunsten der Auszubildenden bei der Einkommensanrechnung berücksichtigt. Auch die Förderung von Ausbildungsaufenthalten im Ausland wurden weiter ausgebaut. Davon können Schüler der gymnasialen Oberstufe, Teilnehmende einer mindestens zweijährigen Fachoberschule oder einer mindestens zweijährigen Fachschule profitieren.

Neu ist auch, dass sich bei Auszubildenden, die bei Vollendung des 30. beziehungsweise 35. Lebensjahres eigene Kinder unter 10 Jahren erziehen und nur begrenzt erwerbstätig sind, die Altersgrenze gegebenenfalls bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Kinder das 10. Lebensjahr vollenden, verschiebt. Grundsätzlich gilt nach wie vor die familienabhängige Förderung.

Seit 2001, als das Ausbildungsförderungsreformgesetz in Kraft getreten ist, hat sich im Rhein-Sieg-Kreis die Zahl der Antragsteller pro Jahr mehr als verdoppelt. Derzeit werden jährlich rund 1.000 Neuanträge auf BAföG gestellt. Bezieht man Wiederholungsanträge ein, erhielten im vergangenen Jahr rund 1.600 Auszubildende eine regelmäßige Ausbildungsförderung. Die Höhe der ausgezahlten Fördermittel betrug im Jahr 2010 rund 4,5 Millionen Euro. Dieser Betrag stammt zu 65 Prozent aus Bundesmitteln und zu 35 Prozent aus Landesmitteln.

Für Beratungen zur Finanzierung der Ausbildung und zum Schüler-BAföG ist beim Rhein-Sieg-Kreis Helene Grotklags zuständig. Sie ist erreichbar unter der Rufnummer 02241/13-3347 oder per Email unter helene.grotklags(at)rhein-sieg-kreis.de.

Surftipp: www.das-neue-bafoeg.de

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