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Auslegung des Wählerverzeichnis

Von Christina Ottersbach | | Wirtschaft/Politik

Das Wählerverzeichnis zur Wahl des Landrats des Rhein-Sieg-Kreises und des Kreistages sowie des Bürgermeisters der Gemeinde Ruppichteroth und des Gemeinderates ist vom 10. August bis 14. August 2009 im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth (Zimmer 208) für Wahlberechtigte offen gelegt.

Während der allgemeinen Öffnungszeiten (montags bis freitags 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, dienstags und donnerstags zusätzlich von 14.00 bis 17.00 bzw. 14.00 bis 18.00 Uhr) kann jeder Wahlberechtigte die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Daten eines anderen überprüfen möchte, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann.

Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß § 34 Abs. 6 des Meldegesetzes eingetragen ist. Sollten Fehler oder unvollständige Angaben entdeckt werden, so kann bis spätestens Freitag, 14.08.2009 bis 12.00 Uhr, beim Bürgermeister der Gemeinde Ruppichteroth hierzu Einspruch eingelegt werden. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift erfolgen.

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