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Bordellbetreiber aus Ruppichteroth wegen Steuerhinterziehung vor Gericht

Von Nicolas Ottersbach | | Magazin

Von dem einst exklusiven Nachtclub, den ein Ruppichterother und seine Ex-Frau in Hennef betrieben, ist nichts mehr übrig. Vor dem Bonner Landgericht waren die beiden jetzt wegen Steuerhinterziehung angeklagt: 836.000 Euro sollen sie dem Finanzamt vorenthalten haben. Foto: Das Bonner Landgericht [Nicolas Ottersbach]

Bereits 2016 war das Etablissement mit zwei Bars, zwei Saunas, Whirlpool und Zimmervermietung geschlossen worden. Sämtliche Damen, die für erotische Massagen oder auch Table-Dance zuständig waren, arbeiten längst nicht mehr für die ehemaligen Betreiber. Die beiden haben sich mittlerweile aus dem Rotlichtmilieu zurückgezogen – vor Gericht müssen sie dennoch gerade stehen.

Steuerbetrug im großen Stil

Die Anklage wirft der 55-jährigen einstigen Geschäftsführerin des Nachtclubs Steuerhinterziehung im großen Stil vor. Von 2008 bis 2015 soll sie insgesamt 836.000 Euro am Fiskus vorbeigeführt haben. Ihr ehemaliger Lebenspartner, ebenfalls 55, sei am Steuerbetrug bis zur Trennung im Jahr 2012 beteiligt gewesen. Laut Anklage sollen sie gegenüber dem Finanzamt weder die korrekte Anzahl der in Spitzenzeiten bis zu 20 Damen angegeben hätte, noch dass sämtliche Einnahmen deklariert worden seien. Schließlich seien die Prostituierten damals vom Bordell angestellt gewesen. Dafür spreche unter anderem die Einrichtung eines Sicherheitsdienstes oder auch, dass die Preise für die Freier nicht verhandelbar gewesen seien. Schon 2015 klopften die Steuerfahnder an die Bordelltüre. Bemängelt wurde unter anderem eine kreative doppelte Buchführung. Offenbar waren die tatsächlichen Einnahmen im Internet in einer sogenannten Online-Kasse verzeichnet, deren Bestand sich deutlich von dem in den offiziellen Büchern unterschied.

Zum Prozessauftakt hat das Duo ein umfassendes Geständnis angeboten, was das Gericht dankend annahm. In einem Verständigungsgespräch mit allen Verfahrensbeteiligten wurde am Mittwoch zunächst unter Ausschluss der Öffentlichkeit und der Angeklagten ein Deal vorbereitet. Bei umfassender Aufklärung des Falles, so fasste es die Richterin zusammen, könnte den Beschuldigten noch eine Bewährungsstrafe zugesagt werden.

Vom Reichtum nichts mehr übrig

Reich geworden sind die beiden Angeklagten mit ihrem Geschäft allerdings nicht: Nachdem das Etablissement 2016 für immer seine Pforten schloss, versuchten sie sich erfolglos im Imbissgeschäft. Schon früher hatten sie einen Imbisswagen am Köln-Bonner Flughafen. Heute lebt der Mann von staatlichen Transferleistungen und seine frühere Partnerin bezieht eine Witwenrente aus einer früheren Ehe.

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