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Förderung für Alt- und Neubauten

Von Nicolas Ottersbach | | Wirtschaft/Politik

Die Eigenheimförderung die greift sowohl für den Neubau der, als auch für ein die Sanierung eines Altbaus. Gewährt wird sie nicht als unmittelbarer Zuschuss, sondern als zinsgünstiges Darlehen. Für einen selbst genutzten Neubau kann eine vierköpfige Familie aktuell bis zu 103.000 Euro bekommen. Wird dieser barrierefrei errichtet, erhöht sich die Darlehenssumme um weitere 10.000 Euro. Während die Förderung von gebrauchten Häusern im gesamten Rhein-Sieg-Kreis möglich ist, wird ein Neubau im ländlichen Bereich nur in Ausnahmefällen gefördert.

Auch der Kauf eines "alten" Domizils kann sich rechnen. Bis zu 84.400 Euro kann das Darlehen betragen, wenn das Haus vor 1995 gebaut wurde. Bedingung ist hier eine energetische Modernisierung nach der gültigen Energieeinsparverordnung. Bei Gebäuden, die jünger als 20 Jahre sind, ist die Grundförderung zwar etwas geringer, hier entfällt jedoch die Koppelung an den hohen energetischen Standard. Die konkrete Förder- und damit Darlehenssumme hängt vor allem vom jeweiligen Wohnort ab.

Wird der Energieverbrauch des bestehenden Eigenheims gesenkt, stehen bis zu 40.000 Euro als zinsgünstiges Darlehen bereit. Wer gleichzeitig Maßnahmen zur Barrierefreiheit umsetzt, bei dem steigt die Förderung auf bis zu 65.000 Euro. Und wer sein Bad barrierefrei gestaltet, sein Haus gegen Einbruch sichert oder Denkmalschutzmaßnahmen durchführt, für den kann das Darlehen sogar ohne die Einhaltung von Einkommensgrenzen gewährt werden.

Fragen rund um die Eigenheimförderung beantwortet die Kreisverwaltung unter den Rufnummern im Bürgerinformationssystem.

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