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Missbrauchs-Prozess von Ruppichteroth: Gab es einen SM-Vertrag?

Von Nicolas Ottersbach | | Blaulicht

Im Fall einer mutmaßlich vergewaltigten und misshandelten jungen Frau in Ruppichteroth ist am Dienstag der nächste Prozesstag angebrochen. Die Angeklagte bestreitet die Vorwürfe. Archivfoto: Die Angeklagte am ersten Prozesstag [broeltal.de]

Am ersten Verhandlungstag hatte die Angeklate noch geschwiegen, jetzt äußerte sie sich doch vor dem Bonner Landgericht. Der 29-Jährigen wird von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, gemeinschaftlichen schweren sexuellen Missbrauch mit ihrem Mann in einem Fall sowie schweren sexuellen Missbrauch alleine begangen zu haben. Ursprünglich hatte die Anklage gegen das Ehepaar, das für sein ehrenamtliches Engagement bekannt war, neun Fälle aufgelistet, die von August 2013 bis Februar 2014 passiert sein sollen: Gefährliche Körperverletzung, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung und Freiheitsberaubung. Da der Ehemann verstorben ist, geht es in der Verhandlung nur um zwei Punkte, die die 29-Jährige betreffen.

In einer Stellungnahme, die sie über ihren Rechtsanwalt verlesen ließ, hat die angeklagte Ehefrau sich nun doch noch zu den ihr vorgeworfenen Taten geäußert und sie bestritten. Von sexuellen und gewalttäigen Übergriffen habe sie erst in der Anklageschrift erfahren. Sie selbst habe die 23-Jährige nie misshandelt. Erst im Nachhinein will sie davon erfahren haben, dass ihr Ehemann ein Verhältnis mit der jungen Frau gehabt habe.

Angeklagte spricht von Sado-Maso-Vertrag

Laut ihrer Aussage soll das Opfer einen Sado-Maso-Vertrag mit dem Ehemann abgeschlossen haben, von dem sie allerings auch nichts wusste. Schriftlich soll dort am 9. September 2013 vereinbart worden sein, dass der mittlerweile Verstorbene 48-Jährige die 23-Jährigen zu züchtigen und zu erziehen, sie ihn wiederum sexuell zu beglücken habe. Es gebe zudem eindeutige Fotos vom Opfer in SM-Posen.

Daneben führte Verteidiger René Gülpen vereinzelte Unregelmäßigkeiten in verschiedenen Vernehmungen und Aussagen der 23-Jährigen an, um ihre Glaubwürdigkeit infrage zu stellen. Eine Gutachterin hatte die Schilderungen der jungen Frau dagegen als glaubwürdig bezeichnet. Ihre Aussagen seien plastisch und Unstimmigkeiten situativ zu erklären.

Was für die Angeklagte erschwerend hinzu kommt: Als der 23-Jährigen zwischenzeitlich die Flucht gelang, hat das Ehepaar sie auf offener Straße bedroht und entführt. Da Zeugen den Vorfall beobachteten, wurden sie deshalb vor dem Amtsgericht Siegburg im Mai 2015 wegen gemeinschaftlicher Freiheitsberaubung zu einer Geldstrafe verurteilt.

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