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Wirtschaft/PolitikMittwoch, den 18. Februar 2009

Neuer Kommunalwahltermin 30. August 2009


Rund zweieinhalb Monate länger dauert nun der Kommunalwahlkampf in Nordrhein-Westfalen. Der bisher angestrebte Termin - die Zusammenlegung mit der Europawahl am 7. Juni 2009 - ist durch den heutigen Entscheid des nordrhein-westfälischen Verfassungsgerichtshofes nicht möglich.

Begründung:  Für das Wahljahr 2009 müsse eine Zusammenlegung von Europa- und Kommunalwahl unterbleiben, da der Zeitabstand zwischen der Kommunalwahl und dem ersten Zusammentritt der neu gewählten Kommunalvertretungen zu lang sei.  Der nordrhein-westfälische Verfassungsgerichtshof hat mit seiner heutigen Entscheidung allerdings bestätigt, dass es verfassungsrechtlich zulässig ist, beide Wahltermine in Zukunft zusam­menzulegen. ?Wir hatten für die Zusammenlegung von Kommunal- und Europawahl bereits in 2009 gute Gründe, die von namhaften Verfassungsrechtlern und nun auch im Wesentlichen vom Verfassungsgerichtshof bestätigt worden sind?, erklärte Innenminister Dr. Ingo Wolf. ?Wir werden die Entscheidung des Gerichts respektieren und die rechtlich notwendigen Schritte zur Festlegung des Wahltermins unverzüglich einleiten?.

Der 30. August 2009 soll nun als Wahltermin für die Kommunalwahlen festgelegt werden. Unter Berücksichtigung der Ferientermine soll so auch eine gute Wahlbeteiligung möglich sein. ?Wir nähern uns mit der Festlegung des Wahltermins im August dem künftig in der Jahresmitte gelegenen ge­meinsamen Wahltermin von Kommunal- und Europawahl. Ab 2014 wird in dann in Nordrhein-Westfalen die Kommunalwahl zusammen mit der Europawahl durchgeführt werden?, so der Innenminister.

Von: co






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