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Polizei kontrolliert in der Mainacht

Von Nicolas Ottersbach | | Magazin

Zum ersten Mai wird wieder der Geliebten eine Maie gestellt, ausgelassen gefeiert und dem Nachbardorf der Maibaum geklaut. Damit es nicht zu Verletzten, teuren Schäden oder Straf- und Bußgeldverfahren kommt, gibt die Polizei Hinweise für die Mainacht und kündigt im Rhein-Sieg-Kreis Verkehrskontrollen an. Bild: Symbolbild

Wer in den Wald geht und Bäume wild schlägt, macht sich des Diebstahls und der Sachbeschädigung schuldig. Um Missverständnisse zu vermieden, sollte die Quittung des Forstamtes mitgeführt werden. Das Auto darf beladen nicht höher als vier und nicht breiter als 2,55 Meter sein. Nach vorne darf der Baum nicht über das Fahrzeug hinausragen, erst ab einer Höhe von 2,50 Metern sind 50 Zentimeter erlaubt. Nach hinten ist mehr Platz: Drei Meter sind hier erlaubt, ab einem Meter muss das Ende mit einer Roten Fahne oder einem entsprechenden Schild gekennzeichnet sein. Das Auto samt Ladung eine Länge von 20,75 Metern nicht überschreiten. Das Kennzeichen darf nicht verdeckt werden. Wird der Baum im Dunkeln gezogen, sollte für ausreichende Beleuchtung gesorgt werden. Verboten ist, Personen auf Zugmaschinen ohne Sitzgelegenheit oder auf der Ladefläche von Anhängern mitzunehmen. Für Schäden beim Transport ist der Fahrer verantwortlich.

Ein besonderes Augenmerk legt die Polizei auf alkoholisierte Fahrer in der Mainacht. "Wir werden intensive Alkoholkontrollen im Kreisgebiet durchführen", sagte Polizeisprecher Burkhard Rick. Strafbar macht sich auch der Fahrzeughalter, wenn er einen Angetrunkenen fahren lässt.

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