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Rhein-Sieg-Kreis bewilligt Betreuungsgeld nicht mehr

Von Nicolas Ottersbach | | Wirtschaft/Politik

Ab sofort wird die Elterngeldkasse des Rhein-Sieg-Kreises keine neuen Bewilligungen des Betreuungsgeldes mehr aussprechen dürfen. Diese Vorgehensweise folge aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes und den Vorgaben des Landesfamilienministeriums, so Sozialdezernent Hermann Allroggen. Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes wurden die gesetzlichen Vorschriften für die Bewilligung des Betreuungsgeldes für nichtig erklärt. Nicht der Bund, sondern die Länder seien zuständig für eine derartige gesetzliche Regelung, urteilte das Gericht. Für die Antragsteller bedeutet das: Ohne gesetzliche Grundlage gibt es keine Leistung.

Beruhigen kann der Rhein-Sieg-Kreis Eltern, die in der Vergangenheit Betreuungsgeld bezogen haben, denn sie müssen das Geld nicht zurückzahlen. Weiterhin geht die Betreuungsgeldkasse davon aus, dass Eltern, die aktuell im laufenden Bezug sind, die Leistung weiterhin ausgezahlt bekommen. Ob es für Anträge, die zum Zeitpunkt der Gerichtsentscheidung bereits gestellt, aber noch nicht entschieden waren, eine Sonderregelung geben wird, ist derzeit noch offen. "Hierzu warten wir auf eine Entscheidung des Bundesfamilienministeriums; solange müssen die Anträge zurückgestellt werden", sagt Allroggen.

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