www.broeltal.de

Internetmagazin für Ruppichteroth und den Rhein-Sieg-Kreis

Gemeinde Ruppichteroth erhebt Grundsteuer C auf Luxusimmobilien

Von Nicolas Ottersbach | | Wirtschaft/Politik

Aprilscherz!

Die Gemeinde Ruppichteroth will ab 2025 die Grundsteuer C einführen. Dadurch sollen Luxusimmobilien zusätzlich besteuert werden, um den defizitären Haushalt zu sanieren. Doch was ist Luxus? Foto: Die Gemeinde Ruppichteroth will Luxusflächen, wie diesen Whirlpool, zusätzlich besteuern [Nicolas Ottersbach]

Die Grundsteuer C gab es schon einmal in Deutschland: als sogenannte Baulandsteuer. Sie war 1960 eingeführt worden, auf Antrag der FDP im Bundestag dann aber nach nur zwei Jahren Gültigkeit wieder abgeschafft worden. Immer wieder wurde die Neuauflage einer solchen Steuer diskutiert, auch in Nordrhein-Westfalen. Mit der aktuellen Grundsteuerreform kann die Grundsteuer C ab dem 1. Januar 2025 nun wieder eingeführt werden: Die jeweilige Kommune hat dann die Möglichkeit, die neue Grundsteuer C für unbebaute, baureife Grundstücke zu erheben oder als Steuer für Luxusimmobilien. Bundesgesetzlich ist die Möglichkeit dazu im Grundsteuergesetz Paragraf 25 Absatz 5 geregelt.

Die Finanzkommission in der Gemeinde Ruppichteroth, die sich wegen der angespannten Haushaltslage gebildet hat, hat sich nun in Absprache mit der Verwaltung auf eine Steuer für Luxusimmobilien geeinigt. Der Gedanke: Statt die Grundsteuer B anzuheben - Bürgermeister Mario Loskill hatte angeregt, den Hebesatz auf 1555 Prozentpunkte zu erhöhen, was bundesweit für Aufsehen gesorgt hatte und vom Gemeinderat schließlich abgelehnt wurde - und damit den Normalbürger weiter zu belasten, sollen die Besserverdiener zur Kasse gebeten werden.

Das gilt als Luxus

Konkret sollen die Flächen eines Grundstücks zusätzlich besteuert werden, auf denen "Merkmale von Luxusimmobilien" stehen. Laut des vorläufigen Entwurfs, den der Gemeinderat noch bestätigen muss, zählen dazu Pools und Saunen, Garagen und Carports, aber auch Gartenhäuschen und Reitplätze. Grünflächen an Wohnhäusern, die größer als 400 Quadratmeter seien, würden ebenfalls zusätzlich besteuert, da dies "die existenziell notwendige Größe von Gärten" überschreite. Spieleinrichtungen wie Rutschen oder Schaukeln würden ebenfalls als Luxusgüter gewertet. "Es gibt genügend öffentliche Spielflächen in der Gemeinde", so die Verwaltung. So seien es alleine in Schönenberg schon zwei, im Neubaugebiet und an der Grundschule. Gewächshäuser und Bauten zum Halten von Tieren seien ausgenommen, weil sie als "selbstversorgerische Bebauung" gälten.

Pro Luxus-Quadratmeter würde eine Zusatzsteuer von 20 Euro anfallen. Wer also einen Pool mit den Maßen zehn mal fünf Metern im Garten hat, müsste jährlich 1000 Euro Grundsteuer C zahlen. Für die Gartenfläche, die 400 Quadratmeter übersteigt, würden pro Quadratmeter zwei Euro fällig. Garagen würden mit fünf Euro pro Quadratmeter besteuert. Gemeinde und Finanzkommission gehen davon aus, dass dadurch bis zu fünf Millionen Euro jährlich in die kommunale Kasse gespült werden könnten.

Kommentare

  • Markus
    April 4, 2024 um 4:48 pm

    Nicht lustig. Ein Aprilscherz sollte als solcher auch irgenwie zu erkennen sein. Gerade in der heutigen Zeit und wie sich die Politik immer mehr in Richtung gegen Eigenheimbesitzer entwickelt würde eine solche Entscheidung doch passen und war in meinem Bekanntenkreis auch direkt Thema. Kann ich echt nicht drüber lachen...

    • W.Lieb
      April 21, 2024 um 2:07 pm

      Als Wiedergutmachung erhalten sie eine Jahreskarte für das neue Winterscheider Dorfweiher Freibad...

  • Andreas Rudolf
    April 2, 2024 um 5:26 pm

    Das ist sehr wahrscheinlich ein Aprilscherz. Es wird zwar in NRW eine neue Grundsteuer C geben. Diese bezieht sich jedoch nur auf unbebaute, aber baureife Grundstücke. Damit soll ein Anreiz geschaffen werden, mehr Wohnraum zu schaffen.

  • Hubertus
    April 2, 2024 um 1:59 pm

    Na dann guckt mal in Paragraph 25 des GG Es gibt aber auch nur Artikel im GG. Es lebe das Völkerrecht :-)

    • A.Rottka
      April 14, 2024 um 1:36 pm

      Hier geht es um das GStG (GrundSteuerGesetz), nicht um das GG (Grundgesetz)

  • Heiko Schneider
    April 2, 2024 um 9:43 am

    Das hört sich ja zuerst einmal schön an. Besteuerung von Besserverdienern. Wenn man es dann zu Ende liest, ist es doch die Grundsteuererhöhung B auf Umwegen. Pool, Sauna und übergroße Gartenflächen mag man ja als Luxus deklarieren können. Aber Kinderspielgeräte? Was ist denn da mit Familienfreundlichkeit. Da wird die Kinderschaukel im Garten besteuert. Da versteht man die Welt nicht mehr. So umgesetzt halte ich das für völligen Mumpitz. Mal wieder was für Extra 3 Realer Irrsinn oder Länderspiegel" Hammer der Woche".

  • Karl Pitz
    April 2, 2024 um 12:16 am

    Ich hatte die Nachricht spontan für einen Aprilscherz gehalten, aber in Zeiten wie diesen befürchte ich jetzt doch, dass das ernst gemeint ist...

  • Wilfried Böje
    April 1, 2024 um 7:25 pm

    Das ist doch hoffentlich ein Aprilscherz.

  • Lilly
    April 1, 2024 um 4:04 pm

    Die Hoffnung stirbt zuletzt... dass es sich nur um einen Aprilscherz handelt ;-)

  • A. B.
    April 1, 2024 um 3:51 pm

    Bei dem derzeitigen Irrsinn dieser Regierung, würde mich auch sowas nicht mehr wundern. Frohe Ostern allseits. Ich hoffe, dass dies ein Aprilscherz ist.

  • Markus Fein
    April 1, 2024 um 2:58 pm

    Netter Aprilscherz

Kommentar hinzufügen

Die abgesendeten Daten werden zum Zweck der Veröffentlichung als Leser-Kommentar verarbeitet und gespeichert. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

ANZEIGEN
Hauck Lift Systeme
Ralfs Rad Service
Zimmerei Rosauer