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Ruppichteroth gehört zum neuen Wolfsverdachtsgebiet "Oberbergisches Land"

Von Nicolas Ottersbach | | Magazin

Nordrhein-Westfalen weist in Kürze ein Wolfsverdachtsgebiet „Oberbergisches Land“ aus. Auch Ruppichteroth und Much gehören zum 902 Quadratkilometer großen Areal, in dem sich eine Wölfin niedergelassen hat. Foto: Ein eurasischer Wolf in Norwegen. [Wikipedia CC BY SA 4.0]

Damit werden, so der Staatssekretär im Umwelt- und Landwirtschaftsministerium, Heinrich Bottermann, zu einem frühen Zeitpunkt Maßnahmen zur Prävention und zum vorsorgenden Herdenschutz ermöglicht. Das Verdachtsgebiet ist bewusst großzügig dimensioniert. Fotonachweise und genetische Spuren an gerissenen Nutz- und Wildtieren legten nahe, dass eine Wölfin im Oberbergischen Land zwischen der Bundesautobahn A3 im Westen, der Bundesautobahn A4 im Norden und der Landesgrenze nach Rheinland-Pfalz im Südosten ortstreu geworden ist.  Derselbe Wolf wurde auch im Landkreis Neuwied in Rheinland-Pfalz nachgewiesen. Vor diesem Hintergrund wird das Umweltministerium noch in dieser Woche erstmals ein Wolfsverdachtsgebiet für die Region Oberbergisches Land ausweisen.

Diese Städte und Gemeinden gehören dazu

Es umfasst Teile des Rhein-Sieg-Kreises, des Oberbergischen Kreises und des Rheinisch-Bergischen Kreises. Auf insgesamt 902 Quadratkilometern gehören folgende Städte und Gemeinden dazu: Engelskirchen, Lindlar, Nümbrecht, Wiehl sowie die Bereiche von Gummersbach westlich der B 256 im Oberbergischen Kreis. Eitorf, Hennef, Lohmar, Much, Neunkirchen-Seelscheid, Ruppichteroth sowie die Bereiche von Bad Honnef, Königswinter und Siegburg östlich der A3 im Rhein-Sieg-Kreis. Overath, sowie die Bereiche von Rösrath östlich der A3 im Rheinisch-Bergischen Kreis. Nach Osten hin schließt sich das Wolfsverdachtsgebiet nahtlos an die Pufferzone um das rheinland-pfälzische Wolfsgebiet Stegskopf an. Im Gebiet kommen als natürliche Beute Rehe, Damhirsche, Rothirsche, Mufflons und Wildschweine vor.

Mehrere Nachweise für eine Wölfin

„Mehrere Nachweise aus dem Oberbergischen Kreis und im angrenzenden Rheinland-Pfalz lassen die Anwesenheit mindestens eines Wolfs in diesem Gebiet vermuten. Anhand eines genetischen Befundes handelt es sich um einen weiblichen Wolf mit Kennung GW1433f", sagt Bottermann. Im Wolfsverdachtsgebiet könnten Förderungen für den Herdenschutz beantragt werden, damit die Tierhalter Vorsorge für eine Sicherung ihrer Tierhaltungen betreiben könnten. Tierhaltungen mit Schafen und Ziegen sowie Wildgehege können damit in Kürze Förderungen für Maßnahmen zum Herdenschutz beantragen. Förderfähige Maßnahmen seien zum Beispiel wolfsabweisende Zäune sowie entsprechendes Zubehör. Förderanträge werden durch die Bezirksregierung Köln entgegengenommen und bearbeitet.

 

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