www.broeltal.de

Internetmagazin für Ruppichteroth und den Rhein-Sieg-Kreis

Worauf man jetzt in der Mainacht achten muss

Von Nicolas Ottersbach | | Magazin

Die Mainacht steht vor der Tür. Zwar sind wegen des Schaltjahres die Frauen an der Reihe, ihren Angebeteten Maibäume zu stellen. Beim Transport gelten jedoch dieselben Regeln. "Sie sollten auch im Zusammenhang mit der Corona-Schutzverordnung berücksichtigen, dass das Kontaktverbot weiterhin anhält", sagt ein Polizeisprecher. Zusammenkünfte mit mehr als zwei Personen sind nur dann erlaubt, wenn die Ausnahmeregelung nach Paragraf 12 der Corona-Schutzverordnung, sprich enge Verwandte oder Lebensgemeinschaften, greift. Damit muss die traditionelle Maibaumwache ausfallen. Der Verkauf von Birken ist erlaubt. Auch gegen das Aufstellen privater Maibäume ist nichts einzuwenden - sofern die geltenden Regeln eingehalten werden. Foto: Symbolbild [Nicolas Ottersbach]

Je nach Größe und Gewicht müssen beim Baumtransport einige Dinge beachtet werden. Immer wieder wird die Polizei auf Fahrzeuge oder Anhänger mit Maibäumen aufmerksam, die falsch gesichert sind oder durch fehlende Beleuchtung ein hohes Gefährdungspotential im Straßenverkehr darstellen. Dies stellt bestenfalls nur eine Ordnungswidrigkeit dar, kann aber auch mit einer Untersagung der Weiterfahrt oder im schlimmsten Fall in einem Strafverfahren, dem Erlöschen des Versicherungsschutzes oder einem Verkehrsunfall enden.

Personen auf Anhängern

"Ganz grundsätzlich gilt: Auch wenn die Mainacht, mit all ihren Facetten, zu unserer Tradition gehört, können hier keine verkehrsrechtlichen Ausnahmeregelungen wegen des "Brauchtums" gemacht werden", so die Polizei. Dies gelte besonders für den Personentransport auf Anhängern und Ladeflächen, weil sie nicht für einen Personentransport im Straßenverkehr ausgerichtet seien. Im Schadensfall wäre der Versicherungsschutz fraglich. "Bei einem widerrechtlichen Personentransport auf einem zulassungsfreien landwirtschaftlichen Anhänger kann dieser Anhänger zulassungspflichtig werden."

Oftmals werden landwirtschaftliche Zugmaschinen eingesetzt. "Ob der Maibaumtransport in der Mainacht einen land- oder forstwirtschaftlichen Zweck darstellt, muss im Einzelfall geprüft werden. Diese Zweckbindung ist aber für die Fahrerlaubnisklassen L oder T zwingend erforderlich. Sonst wäre mindestens die Fahrerlaubnisklasse B/BE erforderlich", so die Polizei.

Tipps für den Transport

Wer Bäume auf Fahrzeugen oder Anhängern transportiert, sollte die Ladung gut sichern. "Wichtig ist, dass mindestens zwei geeignete Ladungssicherungsmittel (Zurrgurte, etc.) und geeignete Zurrpunkte benutzten werden (Kordeln, Stricke, Draht oder ähnliches sind nicht zur Ladungssicherung geeignet)", heißt es von der Polizei. Überstehende Ladung darf nicht die Beleuchtungseinrichtungen des Fahrzeugs oder das Kennzeichen verdecken.

Ab einem Fahrzeugüberstand von einem Meter muss der Ladungsüberhang mittels roter Fahne oder Tafel gut sichtbar gemacht werden. Bei Dunkelheit muss der Ladungsüberstand ab einem Meter mit einer roten Beleuchtung und einem roten Reflektor gut sichtbar gemacht werden. Die Ladung darf zudem nicht mehr als drei Meter über die hintere Fahrzeugkante hinausstehen. Die Gesamtlängte des Zuges samt dem maximalen Ladungsüberhang von 3 Metern darf nicht mehr als 20,75 Meter betragen. Die Ladung darf nach vorne nur ab einer Höhe von 2,5 Metern und dann auch nur höchstens 0,5 Meter überstehen.

Noch kein Kommentar vorhanden.

Kommentar hinzufügen

Die abgesendeten Daten werden zum Zweck der Veröffentlichung als Leser-Kommentar verarbeitet und gespeichert. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

ANZEIGEN
Maro Einbauküchen
Ralfs Rad Service
Gemeindewerke Ruppichteroth