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Schonzeit für den Garten beginnt

Von Nicolas Ottersbach | | Magazin

Wenn der Frühling kommt, wird der Garten für den Sommer fit gemacht. Dazu zählt auch der Rückschnitt von Bäumen, Hecken und anderen Gehölzen. Deshalb macht das Amt für Natur- und Landschaftsschutz darauf aufmerksam, dass seit dem 1. März die Schonzeit für Hecken und Gebüsche beginnt. Bis zum 30. September dürfen die dann weder gerodet noch abgeschnitten oder gar zerstört werden. Grund ist, dass sie den heimischen Vögel, Insekten, Säugetieren, Reptilien und Amphibien Schutz vor natürlichen Feinden bieten.

Die Gehölze dienen ihnen als Schlaf- und Ruheplätze sowie zur Aufzucht des Nachwuchses. Blattwerk, Knospen, Früchte und Samen spenden Nahrung. Während der siebenmonatigen Schonzeit sind an den Gehölzen nur behutsame Form- und Pflegeschnitte erlaubt, wie beispielsweise das Zurückschneiden der austreibenden Zweige. Außerdem kann ein maßvoller Rückschnitt notwendig sein, wenn Zweige und Blattwerk in Fußgängerwege oder Fahrbahnen hineinwachsen oder wenn an Ein- und Ausfahrten die Sicht in den Straßenraum versperrt wird.

"Durch Radikalschnitte würde Vögeln und anderen Tieren die Lebensgrundlage entzogen", sagt Kreisumweltdezernent Christoph Schwarz. Auf jeden Fall solle auch beim erlaubten behutsamen Form- und Pflegeschnitt vorsichtig geprüft werden, ob sich nicht ein bewohntes Nest im Gezweige verbirgt. Dann sollte erst nach der Brutzeit Hand angelegt werden. Weitere Informationen gibt es beim Amt für Natur- und Landschaftsschutz  02241/13-2676 oder -3530.

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