Ab sofort können Termine zu Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz, die im Siegburger Kreishaus stattfinden, über die Internetseite des Rhein-Sieg-Kreises online reserviert werden. Dort gibt es auch die passenden Formulare. Die Belehrungen sind Pflicht für Personen, die gewerbsmäßig bei der Herstellung, Behandlung oder dem Inverkehrbringen mit bestimmten Lebensmitteln in Berührung kommen.
Link: www.rsk.de
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