Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Bonn/Rhein-Sieg weist Unternehmen darauf hin, dass ab dem 15. April der KfW-Schnellkredit beantragt werden kann. Foto: Screenshot [IHK]
"Unternehmen, Selbstständige oder Freiberufler, die durch die Corona-Krise in finanzielle Schieflage geraten sind, können bei ihrer Bank oder Sparkasse den neuen KfW-Schnellkredit 2020 beantragen", sagt IHK-Hauptgeschäftsführer Hubertus Hille.
Webinar zu Finanzierungsfragen
Der KfW-Schnellkredit richtet sich an Unternehmen mit mehr als zehn Mitarbeitern, die mindestens seit Januar 2019 am Markt sind. Die Kredithöhe beläuft sich auf maximal 500.000 Euro für Unternehmen mit mehr als zehn Mitarbeitern bis einschließlich 50 Mitarbeitern beziehungsweise maximal 800.000 Euro für Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern. Der Kredit kann für Anschaffungen (Investitionen) und laufende Kosten (Betriebsmittel) verwendet werden und ist zu 100 Prozent abgesichert durch eine Garantie des Bundes.
Die IHK steht für Finanzierungsfragen unter der Hotline 0228/2284 228 zur Verfügung. "Für viele Unternehmen geht es um die Existenz", sagt Regina Rosenstock on der IHK: "Hier stehen insbesondere Fragen zur Liquidität sowie zu Krediten und Bürgschaften für Unternehmen im Vordergrund." Zusätzlich gibt es ein Webinar "Finanzierung mit Haus- und Förderbanken in der Corona-Krise" online.
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