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Verkehrssünder müssen tiefer in den Geldbeutel greifen

Von Christina Ottersbach | | Magazin

Ab dem 1. Februar werden Verkehrssünder verschärft zur Kasse gebeten. Denn dann tritt ein neuer Bußgeldkatalog für Verkehrsordnungswidrigkeiten in Kraft. ?Besonders zu schnelles Fahren, Drogen- und Alkoholmissbrauch am Steuer werden zukünftig mit deutlich höherem Bußgeld belegt?, erläuterte der Leiter des Straßenverkehrsamtes in Siegburg, Dieter Siegberg. ?Der Höchstsatz bei Trunkenheit und bei der Einnahme von berauschenden Mitteln am Steuer wurde so von 1.500 Euro auf 3.000 Euro angehoben?. Alkoholmissbrauch und Geschwindigkeitsüberschreitungen gelten immer noch als die Hauptunfallursachen.

Oft wird allerdings vergessen, dass die Bußgelder nicht nur für Autofahrer, sondern auch für Radfahrer und Fußgänger gelten. Weiterhin bestehen bleiben die die Punkte in Flensburg und auch Fahrverbote. So heißt es in Euro bei Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb geschlossener Ortschaft: 21 - 25 km/h: bisher 50 Euro, neu 80 Euro; 41 - 50 km/h bisher 125 Euro, neu 200 Euro. Das Überfahren einer roten Ampel: bisher 50 Euro, neu 90 Euro. Bei Alkoholmissbrauch beim 1. Verstoß wird das Bußgeld von 250 Euro verdoppelt auf 500 Euro. Wer den Mindestabstand bei einer Geschwindigkeit von 130 km/h nicht einhält: bisher 60 Euro, neu 100 Euro. Die Missachtung der Vorfahrt mit Unfallfolge: bisher 60 Euro, neu 120 Euro. Das Überqueren eines Bahnübergangs mit PKW bei geschlossener (Halb-) Schranke: bisher 450 Euro und Fahrverbot für drei Monate, neu 700 Euro und Fahrverbot für drei Monate. Als Fußgänger kostet dieser Verstoß jetzt 350 Euro (bisher 250 Euro).

Informationen zum neuen Bußgeldkatalog gibt es unter www.kba.de (Kraftfahrt-Bundesamt) oder www.verkehrsportal.de unter der Rubrik Bußgeldrechner.

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