Der Doppelhaushalt des Rhein-Sieg-Kreises für die Jahre 2017/2018 ist genehmigt. Die zuständige Bezirksregierung Köln bewilligte damit gleichzeitig die gesenkten Kreisumlagehebesätze, was die Städte und Gemeinden entlastet. Foto: Das Siegburger Kreishaus [Stefan Knauf]
Für das Jahr 2017 beträgt der Hebesatz der allgemeinen Kreisumlage 36 Prozent und konnte damit gegenüber 2016 (36,59 Prozent) gesenkt werden. Für 2018 wurde eine erneute Senkung auf dann 35,40 Prozent genehmigt.
Die entstehenden Fehlbeträge können durch die Ausgleichsrücklage aus Haushaltsüberschüssen der Jahre 2013 bis 2015 gedeckt werden. Für die Jugendamtsumlage, die alle kreisangehörigen Gemeinden ohne eigenes Jugendamt aufbringen, wurde der Hebesatz auf 29,94 Prozent in 2017 (30,34 Prozent in 2016) und 30,40 Prozent in 2018 festgesetzt.
Insgesamt beläuft sich das Haushaltsvolumen im Jahr 2017 auf rund 707,9 Millionen Euro (2018: 740,4 Millionen Euro), wobei die Transferaufwendungen für Sozial- und Jugendhilfeleistungen mit rund 280 Millionen Euro bereits deutlich mehr als ein Drittel der Gesamtaufwendungen ausmachen. Für die an den Landschaftsverband Rheinland zu zahlende Umlage fallen weitere rund 130 Millionen Euro an. Die übrigen Finanzressourcen werden für weitere wesentliche Aufgabenbereiche des Kreises, wie etwa den öffentlichen Personennahverkehr, Schulen und Kultur, Kreisentwicklung, Bevölkerungs- und Verbraucherschutz, Gesundheit oder in den Bereichen Klima, Umwelt und Naturschutz benötigt.
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