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Antrag zurückgezogen

Windpark in Ruppichteroth und Eitorf wird deutlich kleiner

Von Nicolas Ottersbach | | Wirtschaft/Politik

Der Windpark mit insgesamt 13 Windrädern in Ruppichteroth und Eitorf wird deutlich kleiner ausfallen als zunächst geplant. Der Investor HellwegWind hat seinen Antrag für fünf der 13 Anlagen beim Amt für Umwelt- und Naturschutz des Rhein-Sieg-Kreises zurückgezogen. Acht Anlagen befinden sich weiterhin im vereinfachten Genehmigungsverfahren. Sie könnten schon in wenigen Jahren in Betrieb gehen. Fotos: Windräder im rheinland-pfälzischen Mörsdorf / Die Pläne für die Windräder in der Nutscheud [Nicolas Ottersbach/RSK]

Betroffen vom Rückzug sind die Anlagen mit den Kennzeichnungen WEA 12, WEA 13 (Eitorf) und WEA R01, WEA R02 und WEA R03 (Ruppichteroth). Sie liegen nach Angaben des Kreises außerhalb der Windenergiegebiete, die der Regionalrat Köln im „Sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien“ zum Regionalplan Köln festgelegt hat. Damit verbleibt auf Ruppichterother Gebiet nur noch das Windrad zwischen Bornscheid und Holenfeld.

Ursprünglich waren 18 Windräder geplant

Mit der Veröffentlichung des Teilplans am 30. Dezember 2025 ist dieser rechtskräftig geworden und entfaltet seine Steuerungswirkung: Windkraft ist grundsätzlich nur noch in den ausgewiesenen Windenergiegebieten vorgesehen. Der Antrag für das Projekt war ursprünglich Ende November 2024 gestellt worden – damals noch mit 18 Windrädern in Eitorf und Ruppichteroth. Nach einer umfassenden Umplanung reduzierte der Investor im Juli 2025 auf 13 Anlagen: neun auf Eitorfer und vier auf Ruppichterother Gemeindegebiet. Acht davon liegen innerhalb der später festgelegten Windenergiegebiete, fünf außerhalb. Weil für diese beiden Gruppen unterschiedliche rechtliche Vorgaben gelten, teilte der Rhein-Sieg-Kreis das Vorhaben in zwei Genehmigungsverfahren auf.

Anlagen könnten schon in wenigen Jahren in Betrieb gehen

Für die HellwegWind GmbH bedeutet der Rückzug des Antrags aber nicht, vom Vorhaben abzurücken, wie Steffen Lackmann vom Unternehmen erklärt. “Eine Reduktion der Anlagenzahl gefährden den Windpark nicht grundsätzlich.” Sollten es keine weiteren Verzögerungen bei den verbliebenen acht Anlagen geben, könnte sie schon in zwei bis drei Jahren in Betrieb gehen. Davor müsste der Windpark bei der Bundesnetzagentur ausgeschrieben werden, worauf sich dann auch andere Anbieter bewerben können. Bekomme man den Zuschlag, würde die Finanzierungsrunde beginnen, beispielsweise mit Banken, und im Anschluss dürfe gebaut werden.

Das bedeutet das vereinfachte Verfahren

Für die acht Anlagen innerhalb der Flächen wird seit Herbst 2025 ein vereinfachtes Verfahren nach Paragraf 6 des Windenergieflächenbedarfsgesetzes (WindBG) geführt. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist dort nicht mehr nötig, auch eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist nicht vorgesehen, da die Umweltbelange bereits im Planungsverfahren zum Teilplan Erneuerbare Energien geprüft wurden.

Anders sah es für die fünf Anlagen außerhalb der Entwurfsflächen des Teilplans aus: Für sie war ein separates Verfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung und öffentlicher Beteiligung vorgesehen. Gleichzeitig hatte das Land festgelegt, dass Entscheidungen über Anlagen außerhalb dieser Entwurfsflächen zunächst auszusetzen sind, weil sie voraussichtlich nicht genehmigungsfähig sein würden.

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