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In den Kamin gehört nicht alles

Von Christina Ottersbach | | Magazin

Das Beheizen mit Festbrennstoffen ist aufgrund steigender Energiekosten in den letzten Jahren wieder zum Trend geworden. Oftmals werden jedoch Öfen und Kamine entweder mit unfachmännisch angebrachten Schornsteinanlagen betrieben oder nicht zu gelassene Brennstoffe benutzt. Schornsteine müssen vor Inbetriebnahme durch den zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister genehmigt werden. Entsprechend § 43 der Landesbauordnung NRW ist die Errichtung im Voraus zu melden.

Die 1. Bundesimmissionsschutzverordnung regelt, dass ausschließlich Naturholz, Kohle oder aus Reststoffen der zuvor genannten Materialien hergestellte, zugelassene Brennstoffe verbrannt werden dürfen. Bei Naturholz muss es sich um unbehandeltes Holz handeln, dessen Restfeuchte nicht mehr als 20 % aufweist. Kunststoffe, Papier, Farbe, Lacke und Öle dürfen nicht verbrannt werden. Zum Schutz der Umwelt und der eigenen Sicherheit müssen diese Vorschriften beachtet werden. Zuwiderhandlungen werden im Rahmen ordnungsbehördlichen Verfahren verfolgt und können im Einzelfall mit Bußgeld bis zu einer Höhe von 100.000 ? geahndet werden.

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