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Kein Versicherungsschutz bei "Ineas" und "LadyCarOnline"

Von Nicolas Ottersbach | | Magazin

Fahrzeughalter, die ihr Auto bei den "Ineas" oder ?LadyCarOnline? versichert haben, müssen bis Freitag, 3. September, einen neuen Versicherungsschutz bei einer anderen Kfz-Versicherung nachweisen. Ansonsten muss das Fahrzeug von der Zulassungsbehörde unverzüglich stillgelegt werden.

Das niederländische Versicherungsunternehmen, das hinter "Ineas" und LadyCarOnline" steht, hat Konkurs angemelet. Die von Gericht bestellten Sonderbeauftragten haben die Versicherungsverträge gekündigt. Dadurch besteht ab dem 1. September kein Haftpflichtversicherungsschutz mehr.

"Durch Auswertung unseres Fahrzeugregisters haben wir festgestellt, dass auch im Rhein-Sieg-Kreis einige Hundert Fahrzeuge betroffen sind", sagt Dieter Siegberg, Leiter des Straßenverkehrsamtes. Er empfiehlt dringend, dem Beispiel einiger Fahrzeughalter zu folgen, bei einer anderen Versicherungsgesellschaft einen neuen Vertrag abzuschließen und den neuen Versicherungsschutz durch das Unternehmen elektronisch an die Zulassungsstelle übermitteln zu lassen.

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