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Polizei kommt vorerst weiterhin bei Ruhestörungen

Von Nicolas Ottersbach | | Blaulicht

Die Bürgermeister und der Landrat des Rhein-Sieg-Kreises haben einen Kompromiss im Streit um das Ordnungsamt gefunden: Nach einer Gesprächsrunde einigte man sich darauf, die aktuelle Aufgabenteilung von Polizei und Ordnungsämtern bis Oktober 2017 beizubehalten. Demnach ist die Polizei nachts und an Wochenenden wieder für Ruhestörungen zuständig. Symbolbild: Polizei vor dem Schönenberger Rathaus (Nicolas Ottersbach)

Auslöser für den Streit war ein Brief aus dem Siegburger Kreishaus, der auch im Schönenberger Rathaus ankam. Darin hatte Schuster ankündigt, dass die Polizei aus Arbeitsüberlastung nicht mehr zu Ruhestörungen gerufen werden könne. Die sollte von da an das Ruppichterother Ordnungsamt nicht nur tagsüber, sondern auch nachts und an Wochenenden übernehmen. Gleiches galt für die restlichen rechtsrheinischen Kommunen.

Ruhestörungen gehören nach dem Gesetz in die "originäre Zuständigkeit" der Kommunen. So schreitet das Ordnungsamt beispielsweise immer dann ein, wenn jemand in der Mittagsruhe den Rasenmäher anwirft. Die Polizei leitet die eingehenden Beschwerden tagsüber an die Ordnungsämter weiter.

Diese Praxis soll nun bis Oktober 2017 beibehalten werden, bis dahin gilt laut Vereinbarung ein "Erprobungsjahr". Zu dieser Erprobung zählen unter anderem eine Verlagerung der Arbeitszeiten in den Kommunen und Hospitationen der Ordnungamts-Mitarbeiter bei der Polizei. Zudem will man sich in einem Arbeitskreis austauschen.

Auch darüber, ob sich mehrere ländliche Gemeinden einen Ordnungsdienst teilen können, wird nachgedacht. So treibt Bürgermeister Mario Loskill schon seit längerem die interkommunale Zusammenarbeit der Berggemeinden voran. 2017 wollen der Landrat und die elf Bürgermeister der betroffenen Kommunen ein Fazit ziehen und über das Vorgehen für 2018 entscheiden.

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