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Ruppichterother stirbt nach Schlägerei

Von Nicolas Ottersbach | | Blaulicht

Was genau am Abend des 26. Mai auf dem Ruppichterother Penny Markt-Parkplatz passiert ist, gibt der Bonner Staatsanwaltschaft noch Rätsel auf. "Wir ermitteln derzeit das Vor- und Nachgeschehen", sagt Oberstaatsanwalt Robin Faßbender. Fest steht allerdings, dass ein 56-Jähriger Ruppichterother und ein 32 Jahre alter Mann sich prügelten. Einen Tag später erlag der Ruppichterother im Krankenhaus einer schweren Kopfverletzung. Foto: Symbolfoto

Gegen 32-Jährigen wird deshalb wegen Körperverletzung mit Todesfolge ermittelt. "Es gibt aber unterschiedliche Angaben zum Tathergang", sagt Faßbender. Nach Paragraf 227 Strafgesetzbuch wird solch eine Tat mit einer Freiheitsstrafe zwischen einem und zehn Jahren geahndet.

Laut Faßbender untersuche man auch den Rettungsdiensteinsatz. Wie broeltal.de erfuhr, soll sich die Rettungswagenbesatzung zunächst geweigert haben, den Einsatz anzunehmen. Dazu wollte sich Faßbender aber nicht äußern.

§ 227 StGB Körperverletzung mit Todesfolge

(1) Verursacht der Täter durch die Körperverletzung (§§ 223 bis 226a) den Tod der verletzten Person, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.

(2) In minder schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.

Kommentare

  • Claudia Knecht
    23.06.2015 um 18:30 Uhr

    Fakt ist aber das die rettungscrew einen bericht geschrieben hat, indem sie meinem Bruder (dem Opfer) eine leichte Kopf und Augenverletzung assestiert haben und fakt ist auch, das er an einem Schädelbasisbruch verstorben ist. Auch möchte ich ausdrücklich erwähnen, das er sich nicht geprügelt hat. Es war vielmehr so, das er geschlagen wurde und zu Boden ging, dann wurde ihm sofort noch kräftig vor dem Kopf getreten...

  • Mister M
    20.06.2015 um 10:34 Uhr

    @Anja Fielenbach: Besser und treffender kann man es nicht ausdrücken!

  • Sören Klitori
    20.06.2015 um 07:33 Uhr

    Vielen Dank Anja! Überlege schon seit Tagen an einer Formulierung zu diesen beiden Kommentaren. Bin mir sicher, meine Wortwahl wäre nicht so überlegt gewesen! Man versetze sich nur einmal in die Besatzung des Rettungswagen die so etwas hier lesen müssen... Ob wohl eine Entschuldigung fällig ist?

  • Anja Fielenbach
    16.06.2015 um 18:23 Uhr

    Und da ist sie ja wieder! Unsere gute alte Stammtischphilosophie. Hatte schon Angst, sie wäre ausgestorben. Aber es scheint ein Privileg der deutschen Mentalität zu sein, sich Meinungen über einen Hergang anzumaßen, dessen Hintergründe sie nicht mal annähernd kennt.

  • Johst V.Werker
    12.06.2015 um 14:24 Uhr

    Das der Rettungswagen die Hilfeleistung verweigert hat, gilt als unterlassene Hilfeleistung mit Todesfolge. Ich hoffe nur, das die Crew des Rettungswagens dementsprechend bestraft wird. Hätten die den Einsatz angenommen hätte der Mann aller Wahrscheinlichkeit nach überleben können.

  • Achim Siebel
    11.06.2015 um 16:21 Uhr

    Eine Rettungswagen mannschaft die sich weigert einen Einsatz anzunehmen, was ist das denn für eine bodenlose frechheit bitte?

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