Ab sofort dürfen Mofa-Fahrer generell alle ausgewiesenen Radwege außerhalb geschlossener Ortschaften benutzen. Dies sieht eine aktuelle Änderung der Straßenverkehrsordnung vor. Bisher konnten nur solche Radwege befahren werden, die durch eine entsprechende zusätzliche Hinweis-Beschilderung für Mofas freigegeben waren.
?Durch die generelle Freigabe der Radwege außerorts entfällt die Anordnung der Zusatzzeichen. Damit wird ein weiterer Beitrag zum Abbau des Schilderwaldes geleistet?, erläutert Dieter Siegberg, Leiter des Straßenverkehrsamtes. Innerhalb geschlossener Ortschaften bleibt es bei der bisherigen Regelung. Das heißt, hier dürfen Mofas auch weiterhin nur auf Radwegen fahren, wenn dies mit dem Zusatzzeichen 'Mofas frei' erlaubt wird. Schieben darf man natürlich immer.
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