In Deutschland findet die Bundestagswahl 2025 am 23. Februar statt. Wahlberechtigte deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger können an diesem Tag in ihrem örtlichen Wahllokal oder per Briefwahl ihre Stimme abgeben. Foto: Screenshot Wahl-O-Mat Webseite
Wen soll ich wählen?
Wer wird gewählt?
Bei der Bundestagswahl werden die Abgeordneten des Deutschen Bundestages gewählt. Mit der Erststimme wählen Sie einen Direktkandidaten oder eine Direktkandidatin aus Ihrem Wahlkreis. Die Zweitstimme entscheidet über die Zusammensetzung des Bundestages, denn sie fließt in die bundesweite Sitzverteilung der Parteien ein. Beide Stimmen zusammen bestimmen, welche Politik in Berlin vertreten wird.
Wie viele Abgeordnete werden gewählt?
Der Bundestag verfügt über mindestens 598 Sitze. Durch Überhang- und Ausgleichsmandate kann sich die tatsächliche Anzahl der Abgeordneten jedoch erhöhen. Die exakte Zahl ergibt sich also aus dem Wahlergebnis und den gesetzlichen Regelungen des Bundeswahlgesetzes.
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und in das Wählerverzeichnis eingetragen sind. Anders als bei der Europawahl dürfen nur deutsche Staatsangehörige an der Bundestagswahl teilnehmen.
Wie viele Stimmen habe ich?
Jeder Wahlberechtigte hat zwei Stimmen:
- Erststimme: Mit dieser Stimme wählen Sie den Direktkandidaten oder die Direktkandidatin Ihres Wahlkreises.
- Zweitstimme: Diese Stimme zählt für die Landesliste einer Partei und bestimmt maßgeblich die parteipolitische Zusammensetzung des Bundestages.
Was muss ich zur Wahl mitbringen?
Zum Betreten des Wahllokals benötigen Sie in der Regel Ihre Wahlbenachrichtigung, die Sie als Wahlberechtigte/r ausweist. Es empfiehlt sich, zusätzlich einen gültigen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass) mitzubringen, um sich auf Verlangen ausweisen zu können. Sollten Sie per Briefwahl abstimmen, achten Sie bitte darauf, dass alle erforderlichen Unterlagen vollständig und fristgerecht eingereicht werden.
Was muss ich bei der Briefwahl beachten?
Die Landeswahlleiterin Monika Wißmann empfiehlt, ab dem 10. Februar die Möglichkeit der „Briefwahl vor Ort“ – auch Direktwahl genannt – zu nutzen, weil die Postlaufzeiten wegen der kurzen Wahlvorbereitung länger sein können. Mit Wahlbenachrichtigung und Personalausweis können Bürgerinnen und Bürger direkt beim Wahlamt die Briefwahlunterlagen abholen, in einer Wahlkabine ausfüllen und den Wahlbrief sofort in die Wahlurne einwerfen. Adressen und Öffnungszeiten der zuständigen Wahlämter und Briefwahlzentren sind auf den Wahlbenachrichtigungen und den städtischen Internetseiten unter Begriffen wie „Briefwahl vor Ort“ oder „Direktwahl“ abrufbar.
Alternativ können Wahlunterlagen auch persönlich abgeholt und zu Hause ausgefüllt werden. Dabei ist es möglich, dass eine bevollmächtigte Person – für bis zu vier Wahlberechtigte – die Unterlagen abholt. Der Antrag auf Briefwahl kann schriftlich, per Telefax, per E-Mail oder persönlich gestellt werden; telefonische Anträge sind nicht möglich. Viele Gemeinden unterstützen diesen Prozess zusätzlich mit Online-Formularen.
Die rund 12,6 Millionen Wahlberechtigten in NRW haben bereits ihre Wahlbenachrichtigung erhalten. Wer noch keine Benachrichtigung bekommen hat, sollte sich umgehend an die Gemeindeverwaltung wenden, um eine Überprüfung zu ermöglichen. Zudem können Wahlscheine beziehungsweise Briefwahlunterlagen noch bis Freitag, 21. Februar, um 15 Uhr beim Wahlamt beantragt werden. Der vollständig ausgefüllte Wahlbrief muss dann bis zum Wahltag, 23. Februar, um 18 Uhr bei der Gemeinde eingegangen sein.
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