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Totalschaden nach Ausweichmanöver

Autofahrer scheitert mit Klage gegen Gemeinde Ruppichteroth

Von Nicolas Ottersbach | | Magazin

Ein Eitorfer hat die Gemeinde Ruppichteroth verklagt, weil er sein Auto stark beschädigte, als er über einen Grünstreifen in Hove fuhr. Der Grund: Die Kommune soll ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt haben. Foto: Das Landgericht in Bonn [Nicolas Ottersbach]

Eine Ortsdurchfahrt wurde einem Autofahrer aus Eitorf im Juli 2019 zum Verhängnis. An der rechten Seite des Hover Wegs im gleichnamigen Dorf stand ein Wagen samt Anhänger, der weitgehend die knapp vier Meter breite Straße ausfüllte. Der Eitorfer umfuhr das Hindernis, nutzte dafür aber den mit hohem Gras bewachsenen Seitenstreifen. Dort kollidierte das Fahrzeug in einer Senke mit einem Betonrohr und landete mit dem linken Vorderrad in einem tiefen Loch. Für das Cabrio bedeutete das einen wirtschaftlichen Totalschaden.

Gemeinde soll Schadensersatz zahlen

Der Eitorfer verklagte daraufhin die Gemeinde Ruppichteroth vor der Bonner Zivilkammer auf 4586 Euro Schadensersatz, davon 3380 Euro für die Reparatur. Die Gemeinde, die laut Straßenwegegesetz NRW für die innerörtliche Straße zuständig ist, habe, so die Begründung des Klägers, ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt. Es habe einen Hinweis auf die Gefahr einer überwachsenen Senke geben müssen. Immerhin werde der 70 Zentimeter breite Seiten- streifen von Verkehrsteilnehmern regelmäßig genutzt, wie unschwer an den Reifenspuren im Gras zu erkennen sei. Daher habe er, als er mit mäßiger Geschwindigkeit den Anhänger überholt habe, darauf vertrauen können, dass dies gefahrlos sei.

Gericht gibt Gemeinde Recht

Aber da hatte der Mann das Straßenwegegesetz des Landes nicht zu Ende studiert: Denn der Seitenstreifen, so die Argumentation der Gemeinde, sei nicht Bestandteil der Fahrbahn und auch nicht für den fließenden Verkehr bestimmt. Zudem hätte der Kläger, wäre er aufmerksamer gewesen, die Senke erkennen können. Die Richter des Bonner Landgerichts gaben der Gemeinde Recht: Auf einer Wiese hat ein Auto nichts zu suchen. Wenn der Fahrer sich dazu entschließe, dann auf eigene Gefahr. Die Haftungslage jedenfalls sei eindeutig, so die Bonner Kammer. Die Klage wurde abgewiesen.

Kommentare

  • Ucky
    December 2, 2021 um 12:57 pm

    Es ist mittlerweile so das die Autos immer breiter werden, aber die Straße nicht. Dann sollte man etwas vorsichtiger fahren wo man sich nicht auskennt. Wir sind hier nun mal auf dem Lande.

  • Heino Giese
    December 1, 2021 um 11:37 pm

    War sicher ein Städter, welcher meinen müßste das Recht nach seinem Rechtsempfinden durch zusetzen.

    Genau diese Sorte Menschen wollen wir nicht haben.

    • Conny
      December 2, 2021 um 9:09 am

      Genau so einen Kommentar braucht der Geschädigte jetzt noch. Erstmal darüber nachdenken, wie es wäre, wenn einem das gleiche passiert!

      Ich komm auch vom Land und das könnte JEDEM passieren! Bei diesen Straßen hier...

      Und übrigens "Genau diese Kommentare will auch niemand haben"!

      • Susi
        December 2, 2021 um 6:22 pm

        Genauso sieht's aus. Man könnt sich ja mal reinversetzen in "Diese" missliche Lage/Situation. Möchte man nämlich gar nicht. Aber wer schon? Sprüche sind sehr unpassend.

    • Marie
      December 2, 2021 um 10:20 pm

      Hör mal, Du Landei, es war ein Eitorfer! Ja gut, wenn Du meinst: Stadt Eitorf Ha Ha ;o)

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