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Baulastenverzeichnis und Akteneinsicht

Bauaufsichtsamt des Rhein-Sieg-Kreises mit neuen Online-Services

Von Nicolas Ottersbach | | Wirtschaft/Politik

Das Bauaufsichtsamt des Rhein-Sieg-Kreises bietet zwei neue Online-Services an. Interessierte können eine Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis und Akteneinsicht in abgeschlossene Bauakten online beantragen. Foto: Symbolbild [Nicolas Ottersbach]

Wer ein Grundstück kaufen möchte, sollte sich vorher erkundigen, ob es eine Baulast für dieses Grundstück gibt. Für alle Grundstücke gibt es ein zentrales Verzeichnis beim zuständigen Bauamt, in dem alle Baulasten verzeichnet sind. Eine Baulast ist eine Verpflichtung, die für das betreffende Grundstück gilt: Der Eigentümer ist dadurch verpflichtet, bestimmte Tätigkeiten auf seinem Grundstück zu tun, zu unterlassen oder zu dulden.

Die örtlichen Gegebenheiten können dazu führen, dass eine Bebauung nicht wie gewünscht erfolgen kann, beispielsweise wenn der Abstand zum Nachbargrundstück zu gering würde. Die Baulast stellt dabei ein Instrument dar, mit dessen Hilfe dem Eigentümer eines Grundstücks ermöglicht wird, seine baulichen Vorstellungen doch noch realisieren zu können. So könnte bei fehlenden Abstandsflächen eine Baulast auf dem Nachbargrundstück eingetragen werden, wenn der Nachbar zustimmt und eine ausreichende Fläche vorhanden ist. Dann wäre im Ergebnis der zu geringe Abstand kein Problem mehr. Ein anderes Beispiel ist die Erschließungsbaulast, die den Grundstückseigentümer verpflichtet, eine bestimmte Fläche als Zugang, Zufahrt oder für die Durchführung von Leitungen zugunsten eines Dritten zur Verfügung zu stellen.

Einsicht in das Verzeichnis

Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis erhalten alle Personen, die ein berechtigtes Interesse nachweisen können. Diese Einsicht in das Verzeichnis kann über die Homepage des Rhein-Sieg-Kreises ab sofort unter rhein-sieg-kreis.de/baulast beantragt werden. Ebenfalls online kann eine Einsicht in abgeschlossene Bauakten beantragt werden. Dieser Service steht der Eigentümerin oder dem Eigentümer eines Grundstückes unter rhein-sieg-kreis.de/bauakten zur Verfügung. Mit einer Vollmacht können auch Dritte diesen Service nutzen. Das Bauaufsichtsamt des Rhein-Sieg-Kreises ist zuständig für die Gemeinden Alfter, Eitorf, Much, Neunkirchen-Seelscheid, Ruppichteroth, Swisttal, Wachtberg und Windeck. Die Städte im Kreisgebiet haben eigene Bauämter.

 

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