www.broeltal.de

Internetmagazin für Ruppichteroth und den Rhein-Sieg-Kreis

Coronavirus: Neun Regeln, an die sich jetzt jeder halten muss

Von Nicolas Ottersbach | | Magazin

Bundeskanzlerin Angela Merkel setzt auf ein umfassendes Kontaktverbot, um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. Hier gibt es alle Regeln, die jetzt auch in Ruppichteroth gelten. Symbolfoto: Bundeskanzlerin Angela Merkel [Bundesregierung/Bergmann]

  1. Die Bürger werden angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.
  2. In der Öffentlichkeit ist, wo immer möglich, zu anderen als den Angehörigen des eigenen Hausstands, ein Mindestabstand von mindestens 1,5 Metern, besser noch zwei Metern einzuhalten.
  3. 2-Personen-Regel: Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet. Wer sich nicht daran hält, wird bestraft: Verstöße gegen die Kontakt-Beschränkungen sollen von den Ordnungsbehörden und der Polizei überwacht und bei Zuwiderhandlungen sanktioniert werden.
  4. Wann darf man raus? Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche, Teilnahme an Sitzungen, erforderlichen Terminen und Prüfungen, Hilfe für andere oder individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft sowie andere notwendige Tätigkeiten bleiben selbstverständlich weiter möglich.
  5. Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind angesichts der ernsten Lage in unserem Land inakzeptabel. Verstöße gegen die Kontakt-Beschränkungen sollen von Polizei und Ordnungsbehörden überwacht und bei Verstößen sanktioniert werden.
  6. Gastronomiebetriebe werden geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause.
  7. Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben weiter möglich.
  8. In allen Betrieben und insbesondere solchen mit Publikumsverkehr ist es wichtig, die Hygienevorschriften einzuhalten und wirksame Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter und Besucher umzusetzen.
  9. Diese Maßnahmen sollen eine Geltungsdauer von mindestens zwei Wochen haben.
Noch kein Kommentar vorhanden.

Kommentar hinzufügen

Die abgesendeten Daten werden zum Zweck der Veröffentlichung als Leser-Kommentar verarbeitet und gespeichert. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

ANZEIGEN
IWK Waldbröl
LVM Versicherung Stommel
Sägewerk Bickenbach