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Urteil am Landgericht Bonn

Fünfeinhalb Jahre Haft für Rentner nach Schüssen auf Einbrecher in Ruppichteroth

Von Nicolas Ottersbach | | Blaulicht

Das Bonner Landgericht hat am Freitag einen 75-jährigen Rentner aus Much wegen versuchten Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren verurteilt. Der Mann hatte im Februar auf seinem Grundstück in Ruppichteroth-Stranzenbach mehrfach auf einen Einbrecher geschossen und ihn anschließend brutal attackiert. Der Angeklagte habe die Grenzen des Notwehrrechts so weit überschritten, dass das Wort Notwehr in dem Prozess nicht einmal gefallen sei, erklärte die Vorsitzende Richterin in ihrer Urteilsbegründung. Foto: Der Angeklagte im Saal des Bonner Landgerichts [Nicolas Ottersbach]

Schüsse am Gartengrundstück 

Der Senior war durch eine Wildkamera auf seinem abgelegenen Grundstück alarmiert worden. Auf dem Display seines Handys sah er erstmals keinen Fuchs oder Igel, sondern einen maskierten Einbrecher. Anstatt die Polizei zu rufen, griff der gelernte Elektriker und ehemalige Unternehmer für Einbruchsicherung zu einer halbautomatischen Kurzwaffe vom Kaliber neun Millimeter, die er illegal in seinem Haus aufbewahrte.

Als er den 24-jährigen Täter auf frischer Tat stellte, feuerte er zunächst mehrere Schüsse ab. Zwei Kugeln trafen den jungen Mann in den Rücken, eine davon durchschlug die Lunge. Dennoch versuchte der Schwerverletzte weiter zu fliehen. 

Verfolgung und brutale Attacke 

Der Angeklagte verfolgte den Verletzten mit seinem Auto, schnitt ihm den Weg ab und schlug mehrfach mit den Fäusten zu. Schließlich kam es am Rand einer Böschung zu einem Gerangel, bei dem beide Männer auf die darunterliegende Straße stürzten. Dort setzte sich der Rentner auf den am Boden liegenden 24-Jährigen und schlug ihm mit dem Metallmagazin seiner Waffe so heftig gegen den Kopf, dass das Opfer mehrere Schädelfrakturen und einen Schädelbasisbruch erlitt. Nur das Eingreifen zweier Passanten beendete die Gewalt. 

Bedingter Tötungsvorsatz 

Nach Überzeugung der Kammer wollte der Angeklagte den Einbrecher um jeden Preis stoppen. Zwar sei dem Rentner kein direkter Tötungswille nachzuweisen, doch habe er mit bedingtem Vorsatz gehandelt. Es sei ihm gleichgültig gewesen, ob der Mann sterbe. 

Waffenarsenal im Haus 

Belastend wirkte auch das illegale Waffenlager, das die Polizei nach der Tat entdeckte. Mehr als 20 Schusswaffen fanden die Ermittler, darunter auch zwei Maschinenpistolen. Obwohl der Rentner bereits vor Jahren seinen Waffenschein abgegeben hatte, trennte er sich nicht von seiner Sammlung. Ein Teil der nun verhängten Strafe entfällt deshalb auch auf Verstöße gegen das Waffenrecht. 

Verteidigung prüft Revision 

Der Verteidiger des 75-Jährigen sprach in seinem Plädoyer lediglich von gefährlicher Körperverletzung und forderte eine Strafe von rund vier Jahren. Nach dem Urteil will er nun  mit seinem Mandanten prüfen, ob Revision eingelegt wird. Seit Februar sitzt der Rentner in Untersuchungshaft. Ob er bis zu einer möglichen Entscheidung des Bundesgerichtshofs freikommt, ist unklar. Die Vorsitzende Richterin zeigte sich einer beantragten Haftverschonung jedenfalls nicht gänzlich verschlossen.

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