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Schuster (CDU) gegen Zorlu (SPD)

Was Sie zur Stichwahl am 28. September im Rhein-Sieg-Kreis wissen müssen

Von Nicolas Ottersbach | | Wirtschaft/Politik

Die Kommunalwahl ist vorbei - oder doch nicht? Gemeinderat, Bürgermeister und Kreistag sind gewählt, aber für das Amt des Landrates im Rhein-Sieg-Kreis gibt es am 28. September eine Stichwahl. Alle wichtigen Informationen zu Briefwahl, Fristen und Urnenwahl.

Hier geht es zu den Wahlergebnissen mit interaktiver Karte.

Warum gibt es eine Stichwahl? 

Das Kommunalwahlgesetz NRW schreibt vor, dass für die Wahl von Landräten und Bürgermeistern die absolute Mehrheit nötig ist. Erhält kein Kandidat im ersten Wahlgang mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerbern mit den meisten Stimmen statt. Die Stichwahl zur Landratswahl im Rhein-Sieg-Kreis findet am Sonntag, 28. September 2025, statt. 

Wer steht zur Wahl?

In der ersten Runde der Landratswahl kam Schuster auf 45 Prozent der Stimmen, seine Herausforderin Sara Zorlu (SPD) erreichte 30,2 Prozent. Dahinter folgten Susanne Zimmer (AfD) mit 13,6 Prozent, Lena Kroll (Volt) mit 5,5 Prozent, Jörn Freynick (FDP) mit 3,3 Prozent und Michael Otter (BSW) mit 2,4 Prozent. Deshalb treten Schuster und Zorlu nun erneut gegeneinander an.

Wie war das Ergebnis bei der Kreistagswahl?

Während die CDU mit 38,7 Prozent stärkste Kraft bleibt, verloren die Grünen deutlich: von 21,8 Prozent auf 14,6 Prozent. Damit liegen sie hinter der SPD (19,8 Prozent) nur noch auf Platz drei. CDU und Grüne bilden seit 26 Jahren eine Koalition im Kreistag. Die FDP verliert leicht (-1,9 Prozentpunkte) und kommt auf 3,8 Prozent. Die AfD erreicht 13,3 Prozent und gewinnt stark (+8,8 Prozentpunkte). Die Linke erzielt 3,8 Prozent und gewinnt leicht (+0,6 Prozentpunkte). Die Partei Volt gewinnt leicht (+2,5 Prozentpunkte) und kommt auf 2,5 Prozent.

Wie und wo kann ich wählen? 

Die Wahllokale in Ruppichteroth und im Rhein-Sieg-Kreis sind am 28. September 2025 von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Jede Wählerin und jeder Wähler kann in dem Wahllokal abstimmen, das auf der Wahlbenachrichtigung angegeben ist. Das ist das, in dem man auch schon bei der regulären Wahl seine Stimme abgegeben hat. 

Wann beginnt die Briefwahl für die Landratswahl? 

Die Briefwahl startet, sobald die Stimmzettel vom Kreis an die Kommunen verteilt sind. In Ruppichteroth sind sie am Mittwoch eingetroffen, teilt Claudia Winkler vom Ruppichterother Wahlausschuss mit. Seit Sonntag hatte das Team im Rathaus in Sonderschichten schon alles vorbereitet und gefaltet, um nur noch die Stimmzettel verpacken zu müssen.  “Die Unterlagen haben wir danach sofort verschickt", erklärt sie. Sie sollten also in den nächsten Tagen in den Briefkästen liegen. 

Ich habe meine Wahlbenachrichtigung nicht mehr – kann ich trotzdem wählen? 

Ja. Die Wahlbenachrichtigung für die Hauptwahl am 14. September gilt auch für die Stichwahl, es wird keine neue verschickt. Wer die Benachrichtigung nicht mehr hat, kann mit Personalausweis oder Reisepass im Wahllokal wählen. Wichtig ist nur, dass die Wahlberechtigung im Wählerverzeichnis eingetragen ist.

Kann ich noch Briefwahl beantragen? 

Ja. Wer bisher nur für die Hauptwahl Briefwahlunterlagen beantragt hat, erhält diese nicht automatisch für die Stichwahl. Allerdings konnte man bei der ursprünglichen Beantragung ankreuzen, dass man auch bei der Stichwahl per Brief wählen will. Dann erhält man die Briefwahlunterlagen doch automatisch. “Fast alle Briefwähler in Ruppichteroth haben das bei der Beantragung ausgefüllt, also rund 2700 Wahlberechtigte”, sagt Winkler.  Die Unterlagen können auch nachträglich beantragt werden – online, per E-Mail oder direkt im Wahlbüro. Die Frist für die Antragstellung läuft bis Freitag, 26. September, 15 Uhr. Um Verzögerungen zu vermeiden, empfiehlt die Gemeinde, Anträge so früh wie möglich zu stellen. Noch besser ist es, direkt im Wahllokal am 28. September seine Stimme abzugeben. Das erspart dem Wahlausschuss Arbeit.

Wie läuft die Stichwahl organisatorisch ab? 

Es wird auf Grundlage desselben Wählerverzeichnisses gewählt wie bei der Hauptwahl am 14. September. Deshalb gilt auch die bereits erhaltene Wahlbenachrichtigung weiter. Der Kommunalwahlausschuss stellt nach der Stichwahl das amtliche Endergebnis fest. 

Wer gewinnt die Stichwahl bei Gleichstand? 

Gewinner ist die Kandidatin oder der Kandidat mit den meisten gültigen Stimmen. Kommt es zu einem exakten Gleichstand, entscheidet das Los, das der Wahlleiter zieht.

 

Kommentare

  • Hans-Jürgen Welke
    19.09.2025 At 04:50

    Die entscheidende Landratswahl für Ruppichteroth hat mich nachdenklich gemacht und ich fragte, was macht eigentlich ein Landrat?Dieser scheint wohl eine wichtige Aufgabe im politischen System zu haben. Der Landrat vertritt wohl den gesamten Kreis und ist Chef der zugehörigen Mitarbeiter. Das heißt, „er hält den Laden am Laufen“. Für mich tat er das bisher im „Verborgenen“, denn sichtbar war er für mich bis zur Wahlankündigung nicht so richtig.

    Der Landrat gehört allerdings auch zur Politischen Klasse, denn auch er wird von den Wählern nach seiner Aufstellung gewählt. Demnach scheidet er nach seiner Amtszeit auch wieder aus dem bekannten System, der Öffentlichkeit aus. Demnach steht dem „abgewählten Landrat“ auch eine weitergehende Versorgung zu.

    Er erhält wohl eine Sofort-Pension in Höhe von mindestens 35 % seines letzten Amtsgehaltes, bis zu seinem Lebensende. Das sind zwischen 2503 und 4270 Euro monatlich bis wie geschildert bis zum Lebensende. Und das nach nur 5 Jahren Amtszeit! (Nachzulesen bei: Bund der Steuerzahler e.V.)

    Nicht vergleichbar mit den Zeiten und Beträgen, die ich so kenne. Vielen Dank für das Lesen.

    • Anja Fielenbach
      19.09.2025 At 18:36

      Ruhegehälter von Politikern ist ebenfalls ein Mechanismus, der in unserem Land dringend reformiert gehört.

      • Michael Stommel
        19.09.2025 At 20:55

        Liebe Anja, ich bin da ganz auf deiner Seite, würde aber eher bei der Vergütung … den Diäten und den anderen Bezügen beginnen. Mit einem großen Zwinkern fordere ich einfach mal eine Leistungsgerechte Entlohnung, wie fast überall in Deutschland üblich … oder eine Entlohnung nach Anwesenheit bei Sitzungen. Nehmt mich nicht so ernst … oder doch. Micha

        • Hans-Jürgen Welke
          21.09.2025 At 09:36

          Hallo Herr Stommel, zu Ihrem Kommentar gebe ich folgendes zu bedenken: Erstens, können Sie garnichts bei den Diäten und Bezügen ändern. Zweitens, gibt es keine leistungsgerechte Entlohnung in der BRD. MfG HJ.Welke

          • Michael Stommel
            21.09.2025 At 14:19

            Hallo Herr Welke. Nehmt mich nicht so ernst … war auch so gemeint! Es ist und bleibt die Aufgabe des Narren … der Obrigkeit den Spiegel vorzuhalten! Leider versteht nicht ein jeder den Narren! Mfg Michael

            • Hans-Jürgen Welke
              21.09.2025 At 19:11

              Danke für die Klarstellung, da bin ich nun richtig froh! MfG HJ.Welke

      • Hans-Jürgen Welke
        21.09.2025 At 09:30

        Hallo Frau Fielenbach, zu Ihrem Kommentar gestatten Sie mir eine Frage: Wer soll reformieren? MfG HJ.Welke

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