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Corona-Risikogebiet

15-Kilometer-Regel gilt im Oberbergischen Kreis

Von Nicolas Ottersbach | | Magazin

Weil die Sieben-Tage-Inzidenz im Oberbergischen weiterhin über dem Schwellenwert von 200 liegt, gilt nun auch ein eingeschränkter Bewegungsradius. Die Inzidenz liegt aktuell bei 244,8. Foto: Symbolbild [Pixabay]

Einwohner des Oberbergischen Kreises dürfen den Kreis nicht weiter als 15 Kilometer Luftlinie von der Grenze ihrer Heimatgemeinde verlassen. Ausnahmen sind "triftige Gründe". Innerhalb des Kreises dürfen sie sich frei bewegen. Die gleiche räumliche Bewegungseinschränkung gilt für das Hineinfahren in solche Hotspots von außerhalb: Personen, deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort nicht im jeweiligen Kreisgebiet liegt, dürfen sich innerhalb der Gebiete mit den hohen Inzidenzzahlen nur bewegen, wenn sie dabei den 15-Kilometer-Radius um den eigenen Heimatort nicht verlassen.

Als Beispiel bedeutet das, dass Nümbrechter und Waldbröler unter anderem in die Gemeinden Ruppichteroth, Hennef, Neunkirchen-Seelscheid, Much, Eitorf und Windeck reisen dürfen, sofern das Ziel sich innerhalb des 15-Kilometer-Radius befindet. Einwohner aus Marienheide können nicht nach Ruppichteroth, weil die Gemeinde zu weit entfernt ist. Umgekehrt dürfen Ruppichterother nach Waldbröl, nicht jedoch nach Marienheide fahren. Diese Regelung gilt seit Dienstag (12. Januar) auch für die drei Kreise Minden-Lübbecke, Höxter und Recklinghausen.

Triftige Gründe für eine Ein- oder Ausreise in oder aus einem Risikogebiet sind nach der Verordnung zum Beispiel:

  • Fahrten zur Arbeit oder zum Ehrenamt
  • Schulbesuche, die Fahrt zur Kitas
  • Besuche von engen Familienmitgliedern oder Lebensgefährten
  • Pflege, Unterstützung oder Betreuung anderer Personen
  • Medizinischen oder pflegerischen Dienstleistungen.

Nächtliche Ausgangssperre

Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die 15-Kilometer-Regelung begeht eine Ordnungswidrigkeit. Sie wird mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro geahndet. Die Verordnung gilt bis zum 31. Januar. Ziel ist es, private Treffen weiter einzuschränken und die Ausbreitung des neuartigen Coronavirus zu stoppen. Inwieweit die Maßnahme dazu geeignet ist, ist umstritten. Bereits in der Nacht auf Montag hatte der Kreis weitere Maßnahmen veranlasst, darunter ein erweitertes Kontaktverbot. Mehr als ein Haushalt und eine Person dürfen sich nun auch im privaten Bereich nicht mehr treffen. Außerdem gilt von 22 Uhr bis 5 Uhr eine Ausgangssperre.

Anmerkung der Redaktion: Wir haben die Formulierengen teilweise verändet.

Kommentare

  • Viktor
    January 13, 2021 um 2:52 pm

    [zitat] Inwieweit die Maßnahme dazu geeignet ist, ist umstritten. [/zitat]

    Der einzig sinnvolle Satz, danke.

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