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2009 steht im Zeichen der Bundestagswahl

Von Christina Ottersbach | | Wirtschaft/Politik

Am Sonntag, 27. September 2009, ist großer Wahltag in der Bundesrepublik Deutschland. Festgelegt wurde jetzt der Termin für die Wahlen zum Deutschen Bundestag. Rund 62 Millionen Wahlberechtigte (deutsche Staatsbürger ab 18 Jahre) können an die Wahlurne treten, über die Zusammensetzung des 17. Deutschen Bundestages bestimmen. Im Turnus von vier Jahren wird in der Regel der Deutsche Bundestag gewählt. Aufgrund der vorzeitigen Auflösung des Parlaments war die letzte Bundestagswahl knapp ein Jahr früher (18. September 2005).

Das Wahlrecht ist im Grundgesetz verankert. "Alle Macht geht vom Volke aus?, steht es geschrieben. Gemäß Artikel 38 müssen die Wahlen "allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim" sein.

Mit zwei Kreuzen auf dem Stimmzettel können die Wähler zwei wichtige Entscheidungen treffen, die über die Zukunft der kommenden Wahlperiode entscheiden. Gewählt wird in Deutschland nach dem Verhältniswahlrecht, in das Elemente des Mehrheitswahlrechts integriert sind. Mit der "Erststimme? wird der Wahlkreiskandidaten bestimmt. Wer hier die meisten Stimmen erhält ist als Direktkandidat gewählt. Unabhängig davon ist das Gesamtergebnis seiner Partei. Durch dieses Direktmandat wird gewährleistet, dass jeder Wahlkreis Deutschlands im Bundestag vertreten ist. Der Wähler entscheidet mit der "Zweitstimme" über das Sitzverhältnis der Parteien im Deutschen Bundestag. Diese Zweitstimme legt fest, welche Fraktion oder Koalition die Mehrheit im Parlament bekommt und entscheidet somit indirekt, wer Bundeskanzler oder Bundeskanzlerin wird. Für die Parteien bedeutet die ?Fünf-Prozent-Hürde? eine Sperrklausel. Die Parteien, die bundesweit weniger als fünf Prozent aller abgegebenen Stimmen auf sich vereinigen, können nicht ohne weiteres in den Bundestag einziehen. Erringen sie allerdings drei Direktmandate, so werden sie bei der Verteilung der Sitze auf die Landeslisten berücksichtigt. Die Hälfte der 598 Abgeordneten sind Direktkandidaten, die andere Hälfte zieht über die Landeslisten ein. Die Landeslisten werden von den Parteien aufgestellt. Die ersten Listenplätze gelten in der Regel als "sichere Plätze?. Wenn allerdings die Zahl der gewonnenen Direktmandate gleich der der Listenplätze eines Landesverbandes ist, so ist es möglich, dass der Spitzenkandidat der Liste nur ins Parlament kommt, wenn er ein Direktmandat gewonnen hat.

Derzeit hat der Deutsche Bundestag 613 Abgeordnete. Das sind 15 Sitze mehr, als eigentlich möglich. Zustande kam dies bei der letzten Wahl durch die Überhangmandate. Erhält eine Partei mehr Direktmandate als ihr laut Verteilung der Zweitstimmen zustehen, bleiben ihr diese Mandate erhalten. Das Bundesverfassungsgericht hat dies teilweise als verfassungswidrig angesehen. Bis 2011 muss hier eine neue Regelung erfolgen. Spätestens 30 Tage nach der Bundestagswahl, so Artikel 39 des Grundgesetzes, muss die konstituierende Sitzung des Parlaments mit der Wahl des Bundestagspräsidenten erfolgen.

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