Für das Autofahren mit Handy am Ohr sind im Rhein-Sieg-Kreis vergangenes Jahr 2812 Strafen verhängt worden. Neben einer Geldbuße von 40 Euro gab es zudem einen Punkt in der Verkehrssünderkartei in Flensburg. Ab 1. Mai 2014 steigt das Bußgeld auf 60 Euro. Ab acht Punkten muss der Führerschein abgegeben werden. Für die Unfallverursacher können aber auch weitere finanzielle Probleme hinzukommen. Nämlich dann, wenn der Versicherungsschutz wegen der Handynutzung während des Fahrens gefährdet ist.
Noch kein Kommentar vorhanden.