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Ab Juni: Reisepässe für Kinder

Von Nicolas Ottersbach | | Wirtschaft/Politik

Kindereinträge im Reisepass der Eltern sind ab dem 26. Juni ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Deshalb müssen künftig alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland ein eigenes Reisedokument besitzen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig (maximal bis Oktober 2017), die Streichung des Kindereintrages ist nicht erforderlich. Das Innenministerium NRW empfiehlt den von der Änderung betroffenen Eltern, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer zuständigen Passbehörde zu beantragen. Fragen beantwortet das Bürgerbüro der Gemiende Ruppichteroth unter den Rufnummern 02295/4956 und 02295/4924.

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