Im Rheinisch-Bergischen Kreis ist bei der Untersuchung eines kranken Wildschweines die Schweinepest festgestellt worden. Ein Teil des angrenzenden Rhein-Sieg-Kreises wird damit zum "Gefährdeten Bezirk" für den eine Tierseuchen-Allgemeinverfügung erlassen wurde. Der gefährdete Bezirk wird nördlich begrenzt durch die Kreisgrenze zum Rheinisch-Bergischen-Kreis von der A 59 bis Much-Springen, westlich durch die A59 ab der Kreisgrenze zum Rheinisch-Bergischen-Kreis bis zum Autobahndreieck Sankt Augustin, südlich durch die A560 vom Autobahndreieck Sankt Augustin bis Anschlussstelle Hennef-Ost, südöstlich folgend der B478 bis Ruppichteroth-Bröleck, ab Bröleck der L224 folgend bis Much-Wohlfahrt, östlich von Much-Wohlfahrt über Much der L312 folgend bis Much-Springen. In dem 250 Quadratkilometer großen Gefahrenbezirk des rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreises sind 24 Betriebe mit rund 500 Schweinen von der Verfügung betroffen, darunter ein größerer Betrieb mit etwa 418 Tieren. Die Jagdinhaber von Troisdorf, Lohmar und Neunkirchen-Seelscheid wurden auf den Ausbruch der Tierseuche hingewiesen. "Wir raten den Jägern dringend, das Schwarzwild intensiver zu jagen, um eine Ausbreitung des Erregers in den Rhein-Sieg-Kreis zu verhindern", so Kreisveterinär Dr. von den Driesch. Hygienemaßnahmen bei der Jagd sind streng einzuhalten. Tierkörperteile von erlegtem Wild sind zu sammeln und Innereien zu beseitigen.
Die Wildschweinepest ist für den Menschen ungefährlich. Sie birgt aber für Hausschweine ein Infektionsrisiko. Jeder Kontakt zwischen Haus- und Wildschweinen muss vermieden werden. Das Virus überträgt sich nicht nur von Tier zu Tier, sondern auch über indirekte Wege. So kann der Erreger zum Beispiel durch schmutzige Kleidung oder Schuhe in einen Schweinebestand eingeschleppt werden. Auch Waldspaziergänge von Personen mit einem landwirtschaftlichen Bezug können eine Gefahr sein. Alle Schweinehalter im gefährdeten Bezirk werden aufgefordert, auf strengste Hygienemaßnahmen zu achten und den Personenzugang zu ihren Tieren auf das Notwendigste einzuschränken. Das Veterinäramt weist darauf hin, dass jeder Schweinehalter (auch "Hobbytieren" wie Minipigs und Hängebauchschweinen) verpflichtet ist, die Tiere zu melden.
Für Fragen steht das Kreisveterinäramt unter den Rufnummern 02241/ 13 2603 und 02241/ 13 2610 zur Verfügung.
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