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Behindertenparkausweise verlieren Gültigkeit

Von Nicolas Ottersbach | | Magazin

Parkausweise für behinderte Menschen, die vor dem Jahr 2001 ausgestellt worden sind, verlieren zum 31. Dezember ihre Gültigkeit. Darauf weisen das Straßenverkehrsamt und die Behindertenbeauftragte des Rhein-Sieg-Kreises hin. Es handelt sich dabei um die Ausweise, die noch nicht dem seit 2001 eingeführten europäischen Muster entsprechen.

Der formlose Antrag auf den neuen internationalen Parkausweis sollte frühzeitig beim zuständigen Straßenverkehrsamt oder der jeweiligen Stadtverwaltung gestellt werden. Die Antragsteller müssen dem Schreiben eine Kopie des gültigen Schwerbehindertenausweises des Versorgungsamtes (Vor- und Rückseite) und ein Passfoto hinzufügen. Wie lange der neue Parkausweis benutzt werden darf, richtet sich nach der Gültigkeit des Schwerbehindertenausweises, jedoch maximal für fünf Jahre. Die Ausstellung ist kostenlos.

Der Behindertenparkausweis ist nicht übertragbar. Nur er berechtigt zum Parken auf ausgewiesenen Behindertenparkplätzen. Ansprechpartnerin beim Rhein-Sieg-Kreis ist für die rechtsrheinischen Gemeinden Barbara Cala unter der Rufnummer 0 22 41/13 20 10.

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