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Bürgermeister-Plakatwerbung legal

Von Christina Ottersbach | | Wirtschaft/Politik

Der Wahlkampf hat begonnen, die Gerüchteküche kocht. ?Weil er es kann...? sieht man seit dem 30. Mai Gemeindeweit. Und die Gerüchteküche sagt, dass diese Plakatwerbung für die Bürgermeisterwahl zeitlich gesehen nicht legal sei. Nach dem aktuell geltenden gemeinsamen Runderlass vom 4. März 2005 durch den Verkehrsminister sowie den Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen ist die Plakatwerbung aus Anlass der Kommunalwahlen und somit auch der Bürgermeisterwahlen innerhalb einer Zeit von drei Monaten vor dem Wahltag zulässig (sgv.im.nrw.de).

Auch für Ruppichteroth - wie für alle Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen - bedeutet dies, dass vor dem Wahltag am 30.08.2009 nach Beachtung der dreimonatigen Frist ab dem 30.05.2009 plakatiert werden darf. ?Mit der gemeindeweiten Plakatierung für die anstehende Bürgermeisterwahl am vergangenen Pfingstsamstag wurden die aktuellen rechtlichen Vorgaben eingehalten? erklärte der unabhängige Bürgermeisterkandidat Mario Loskill. Dies sei auch durch das Wahlamt der Gemeinde Ruppichteroth ausdrücklich bestätigt worden. Loskill:? Ich möchte dem Wunsch der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Ruppichteroth entsprechen, einen sachlichen und fairen Wahlkampf zu führen. Politisch motivierte Gerüchte gehören nicht in einen aufrichtigen Wahlkampf. Die Bevölkerung hat einen Anspruch auf Transparenz, Offenheit und Ehrlichkeit. Mit der Klarstellung des korrekten Beginns der Wahlplakatierung trage ich diesem Anspruch Rechnung?.

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