Ein plötzlicher Herz-Kreislauf-Stillstand kann jeden treffen. In solchen Momenten entscheiden Minuten über Leben und Tod. Um die Zeit bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes zu überbrücken, führen der Rhein-Sieg-Kreis und die Bundesstadt Bonn nun ein neues System ein: Die KatRetter-App. broeltal.de beantwortet die wichtigsten Fragen. Foto: Die KatRetter-App mit einem Alarm Beispiel [Daniel Prior]
Was ist KatRetter?
KatRetter ist eine Smartphone-App und Plattform, die vom Rhein-Sieg-Kreis und der Bundesstadt Bonn in Kooperation eingeführt wird, um die bestehende Notfallrettung zu ergänzen. Sie dient als Registrierungsplattform und Alarmierungssystem. Das System alarmiert registrierte Ersthelfer in der Nähe eines Notfalls, damit diese bei einem Herz-Kreislauf-Stillstand sofort mit Wiederbelebungsmaßnahmen beginnen können, bis der Rettungsdienst eintrifft.
Wie funktioniert die App?
Geht über die 112 ein Notruf ein und die Leitstelle erkennt einen möglichen Herz-Kreislauf-Stillstand, wird parallel zum Rettungsdienst auch die App aktiviert. Das System ortet dann verfügbare Nutzerinnen und Nutzer im Umkreis des Notfallortes und sendet ihnen eine Push-Benachrichtigung auf ihr Smartphone. Nimmt eine Person den Einsatz an, stellt die App sofort Informationen sowie eine Navigation zum Einsatzort bereit.
Was ist dafür notwendig?
Interessierte müssen sich die kostenlose, datenschutzkonforme App im Apple App Store oder Google Play Store herunterladen. Nach der Auswahl der Region Bonn/Rhein-Sieg muss man sich registrieren, seine Identität bestätigen und die Nutzungsbedingungen akzeptieren. Auf dem Smartphone müssen zudem die Standortfreigabe sowie Benachrichtigungen aktiviert sein, und der Status innerhalb der App muss auf „verfügbar“ stehen, um alarmiert werden zu können. Für eine gezielte Alarmierung im Einsatzfall müssen die Standortdienste des Geräts eingeschaltet bleiben.
Welche Ausbildung brauche ich?
Man muss mindestens 18 Jahre alt sein und einen Erste-Hilfe-Kurs absolviert haben, der das Thema Wiederbelebung behandelt hat. Zudem sollte man sich zutrauen, eigenverantwortlich Wiederbelebungsmaßnahmen durchzuführen. Ein beruflicher Hintergrund im Gesundheitswesen, bei Hilfsorganisationen oder bei der Feuerwehr ist von Vorteil, aber kein Muss. Jeder kann seine Kenntnisse auffrischen und sich engagieren.
Warum sollte ich mich registrieren?
Der Rettungsdienst ist schnell, aber die ersten Minuten haben entscheidenden Einfluss auf die Überlebenschancen. Mit der Registrierung leistet man außerordentliches ehrenamtliches Engagement, stärkt die nachbarschaftliche Hilfe und kann mit wenig Aufwand Leben retten, indem man den Zeitverzug bis zum Beginn einer Herzdruckmassage deutlich verringert.
Welche Grundsätze gelten für die Mitwirkung der Ersthelfer?
Die Sicherheit und der Respekt im Einsatz stehen an oberster Stelle: Ein Einsatz soll nur angenommen werden, wenn man zum Zeitpunkt des Alarms auch wirklich helfen kann. Die Straßenverkehrsordnung ist in jedem Fall einzuhalten, die öffentliche Sicherheit darf nicht gefährdet werden. Anweisungen der Leitstelle und der professionellen Rettungskräfte müssen unbedingt befolgt werden. Ersthelfer unterliegen der Verschwiegenheitspflicht. Das Anfertigen oder Verbreiten von Fotos und Videos ist strikt untersagt. Wenn Angehörige oder Berechtigte keine Hilfe wünschen, ist dies ohne Diskussion zu akzeptieren und der Einsatz kann abgebrochen werden.
Wie häufig erfolgt eine Aktivierung?
Für den Einzelnen ist nur mit einer begrenzten Anzahl an Alarmen zu rechnen. Die Aktivierung findet ausschließlich in einem begrenzten Radius statt, in der Regel bis zu zwei Kilometer um den Notfallort, sodass dieser zu Fuß, mit dem Fahrrad oder einer kurzen Autofahrt erreicht werden kann. Um eine zu hohe Belastung zu vermeiden, wird man zudem nach einem angenommenen Einsatz automatisch für sechs Stunden im System gesperrt.
Zu welchen Einsatzarten werden Ersthelfer aktiviert?
Die Alarmierung erfolgt ausschließlich bei gemeldeten Herz-Kreislauf-Stillständen von Erwachsenen und Kindern ab einem Jahr. Bei gefährlichen Situationen – wie etwa bei Verkehrsunfällen, oder wenn Straftaten, Waffen und Chemikalien im Spiel sind – erfolgt grundsätzlich keine Aktivierung der Ersthelfenden.
Bin ich verpflichtet, einen Alarm anzunehmen?
Nein, die Teilnahme ist komplett freiwillig. Wenn man gerade keine Zeit hat, private oder berufliche Verpflichtungen hat, selbst erkrankt ist oder man sich psychisch oder körperlich nicht in der Lage fühlt, ist eine Absage des Alarms völlig legitim.
Benötige ich für den Einsatz eigene medizinische Ausrüstung?
Nein. Die Herzdruckmassage ist die wichtigste Maßnahme bei einer Reanimation und kann völlig ohne Hilfsmittel erledigt werden. Zum Eigenschutz wird lediglich empfohlen, Einweg-Handschuhe zu tragen, sofern diese vorhanden sind. Zudem sollte man nach einem automatisierten externen Defibrillator (AED) in der Umgebung Ausschau halten oder Umstehende bitten, diesen zu holen.
Wie bin ich im Einsatz versichert und rechtlich geschützt?
Da Ersthelfer nach der Alarmierung durch die App im Auftrag des Rhein-Sieg-Kreises oder der Stadt Bonn handeln, sind sie rechtlich besonders geschützt. Zudem sind sie ab dem Moment der Aktivierung, inklusive der Wege zum Einsatzort, über die Unfallkasse NRW gesetzlich gegen Körper- und unvermeidbare Sachschäden unfallversichert.
Kostet mich die Nutzung der App etwas?
Nein, der Download der App und die Registrierung sind für die Nutzerinnen und Nutzer vollständig kostenfrei.






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