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Prozess in Siegburg

Freispruch nach versuchtem Supermarkt-Einbruch in Ruppichteroth

Von Nicolas Ottersbach | | Blaulicht

Es ist der 8. Juni 2024. Drei Männer dringen am helllichten Tag in den Personalraum eines Supermarktes in Ruppichteroth ein. Ihr Ziel ist kein direkter Raub, sondern die Sabotage. Mit Alufolie kleben sie einen Bewegungsmelder ab – eine klassische Vorbereitungshandlung, wie das Gericht später feststellen wird. Die Überwachungskamera filmt das Trio beim Aufhebeln einer Tür, doch die Männer verschwinden zunächst wieder. Erst nach Ladenschluss kehren sie zurück. Diesmal wird es rabiater: Mit einem Stein versuchen sie, ein Fenster zum Mitarbeiterraum einzuwerfen. Doch das Gebäude ist alarmgesichert. Der Stein löst den Alarm aus, das Trio flüchtet, kurz darauf trifft die Polizei ein. Foto: Symbolbild [Nicolas Ottersbach]

Zeuge kann Angeklagten nicht identifizieren 

Im Zentrum des Prozesses vor dem Siegburger Schöffengericht in der vergangenen Woche stand ein 41-jähriger Berliner. Die ursprüngliche Anklage wegen schweren Bandendiebstahls wurde bereits zu Prozessbeginn auf versuchten Diebstahl in einem besonders schweren Fall herabgestuft. Doch auch dieser Vorwurf ließ sich am Ende nicht halten. Ein Anwohner, dem am Tattag ein Fahrzeug mit Berliner Kennzeichen aufgefallen war und der drei Männer beim Inspizieren eines Stromkastens beobachtet hatte, konnte den Angeklagten im Gerichtssaal nicht zweifelsfrei wiedererkennen. Auch ein Sachverständiger vermochte den Mann auf den Videoaufnahmen nicht eindeutig zu identifizieren. „Es konnten zudem keine DNA-Spuren gesichert werden, etwa an der verwendeten Alufolie“, hieß es im Verfahren. 

Funkzellenauswertung liefert Indizien, aber keine Beweise 

Dabei schienen die Ermittlungsergebnisse der Siegburger Kriminalpolizei zunächst eine klare Sprache zu sprechen. Der Angeklagte hatte sich zwei Tage vor der Tat in Berlin zwei Wegwerfhandys besorgt, so wie sie von Kriminellen gerne genutzt werden. Eine Funkzellenauswertung belegte, dass diese Geräte sowohl auf der Fahrt ins Rheinland als auch an den Tatorten in Ruppichteroth und Eitorf eingeloggt waren. In Eitorf waren kurz zuvor ebenfalls drei Männer beim Betreten eines Lagers der gleichen Kette gefilmt worden, die Ermittlungen dort verliefen jedoch im Sande. 

Besonders brisant: In der Nacht zum 9. Juni kontrollierte die Thüringer Polizei auf der Autobahn Richtung Berlin einen Wagen mit  einer Reifenpanne. Am Steuer saß der Angeklagte. Es war genau jenes Fahrzeug, das dem Zeugen in Ruppichteroth aufgefallen war. Die Beamten identifizierten den Mann vor Gericht eindeutig als Fahrer. 

„Keine Augenzeugen, keine Beweise“ 

Während die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe von 3600 Euro forderte, folgte das Gericht dieser Argumentation nicht. Zwar wisse man, dass der Angeklagte das fragliche Fahrzeug geführt habe, eine direkte Tatbeteiligung am Einbruchsversuch sei ihm jedoch nicht nachzuweisen, so der vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung. Auch bleibe unklar, wer die Handys tatsächlich genutzt habe. Das Verfahren gegen einen mutmaßlichen Mittäter wurde bereits eingestellt, der dritte Beteiligte konnte nie ermittelt werden. Für den 41-Jährigen endete der Prozess mit einem Freispruch aus Mangel an Beweisen.

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