Bürgermeister Mario Loskill muss ab sofort die letzten Meter vor seine Haustür zu Fuß gehen. Seit kurzem steht zu Beginn der betroffenen Stichstraße in Ennenbach ein "Durchfahrt verboten"-Schild mit dem Zusatz "keine Wendemöglichkeit". Streng genommen dürfen deshalb Fahrzeuge, egal ob Autos, Lkw, Motor- oder sogar Fahrräder den schmalen Weg nicht mehr passieren.
Machen es Verkehrsteilnehmer dennoch, müssen sie wegen einer Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern von bis zu 20 Euro rechnen. Die Fahrzeuge der Anlieger stehen jedenfalls in den Einfahrten. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.
Aufgestellt wurde das Schild vom kommunalen Bauhof. Üblich ist, es mit dem Zusatz "Anlieger frei" zu versehen, um für Anwohner die Durchfahrt zu ermöglichen und Straßen gleichzeitig vom Verkehr zu entlasten.
Das Schild 250 "Durchfahrt verboten" bedeutet laut Straßenverkehrsordnung (StVo) ein Verbot für Fahrzeuge aller Art. Im allgemeinen Sprachgebrauch hat sich der Begriff "Durchfahrt verboten" eingebürgert. In der StVO ist allerdings nicht von Durchfahrt die Rede, sondern es handelt sich um ein Verbot für Fahrzeuge. Die Verbotsschilder nach Paragraf 41 StVO gehören wie die Gebotsschilder zu den Vorschriftszeichen.
Kommentare
Bernd Andree
April 3, 2015 um 9:17 am
Diese "Schild"-Bürgerstreiche sind scheinbar in der Gemeinde Ruppichteroth nicht so selten. So wurden entlang der s.g. Römerstraße, ab Abzweigung unterhalb des Sportplatzes Altenherfen bis zum Bornscheider Kreuz, Sperrschilder für Fahrzeuge aller Art mit dem Hinweis, Land- und forstwirtschaftlicher Verkehr frei, aufgestellt. Etwa gleichzeitig hat man diese Strecke mit großen Schildern als Fahrradstrecke ausgewiesen. Auf Grund der Sperrung für Fahrzeuge aller Art dürften demnach Fahrräder auf der ausgewiesenen Fahrradstrecke nur geschoben werden. Glücklicherweise ist noch keiner auf die Idee gekommen die Fahrradfahrer zur Kasse zu bitten. Wäre angesichts der steht's klammen Kassen der Gemeinde sicherlich ein lukratives Geschäftsmodel.