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Hohe Anzahl von Briefwählern

Ein Drittel der Bürger im Rhein-Sieg-Kreis haben schon abgestimmt

Von Nicolas Ottersbach | | Wirtschaft/Politik

Auch die Bürger des Rhein-Sieg-Kreises heute einen neuen Landtag für fünf Jahre. Zwei Stimmen können sie dabei vergeben. Mit der ersten Stimme entscheiden sie über den von den Parteien aufgestellten Direktkandidaten. Die zweite Stimme hingegen geht nicht an eine Person, sondern an eine Partei, die dann über Landeslisten die Möglichkeit erhält, weitere Abgeordnete an das Parlament zu entsenden. Foto: Wahlplakate in Schönenberg [Nicolas Ottersbach]

Die Wahllokale haben von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Wer seinen Wahlbenachrichtigung vergessen hat, benötigt einen gültigen Personalausweis, einen gültigen Führerschein oder Reisepass. Generell muss man sich mit diesen Dokumenten im Wahllokal ausweisen.

Der Trend zur Briefwahl setzt sich in diesem Jahr fort. Neben vielen nordrhein-westfälischen Großstädten, die wie Köln Rekordzahlen in den Briefwahlanteilen melden, ist dieser Trend auch in den insgesamt fünf Wahlkreisen im Rhein-Sieg-Kreis zu beobachten. Etwa ein Drittel der rund 240.000 Wahlberechtigten hatte bis zum 13. Mai schon abgestimmt.

Briefwahlunterlagen am Wahltag einreichen

Wer seine Briefwahlunterlagen noch nicht abgeschickt hat, dem bieten sich verschiedene Möglichkeiten, seine Stimme doch noch rechtzeitig abzugeben. Zum einen gibt es die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen direkt beim Rathaus in Schönenberg in den Briefkasten zu werfen. Der Wahlvorstand kontrolliert ab 15 Uhr am Wahlsonntag die Briefwahlunterlagen. Bis zur Schließung der Wahllokale um 18 Uhr sollten diese dann spätestens abgegeben worden sein, da sie sonst bei der Stimmauszählung nicht berücksichtigt werden.

Wer Briefwahl beantragt, aber seine Stimmen noch nicht per Briefwahl abgegeben hat, kann auch regulär im Wahllokal wählen gehen. Das hierzu aufzusuchende Wahllokal ist auf der Wahlbenachrichtigung angegeben. Zudem muss der Wahlschein vorhanden sein, den das Wahlamt mit den übrigen Briefwahlunterlagen zugesandt hatte. Dieses Dokument ist entscheidend, um am Sonntag im Wahllokal wählen zu können, obwohl man Briefwahl beantragt hat. Die Wahlbenachrichtigung hingegen ist nicht nötig.

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