Das Elterngeld wird seit dem 1. Januar anders berechnet. Wurde bislang nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz das steuerliche Bruttoarbeitseinkommen um die tatsächlichen Pflichtabzüge wie Steuern und Beiträge in die gesetzliche Sozialversicherung gemindert, kommt es nunmehr zu Pauschalabzügen beim Bruttoarbeitseinkommen.
Dabei wird die Lohn- oder Einkommenssteuer aufgrund der Steuerklasse ermittelt, die in den letzten zwölf Monaten vor der Geburt überwiegend vorhanden war. Deshalb kann sich ein rechtzeitiger Wechsel der Steuerklasse positiv auswirken. Eine weitere Änderung betrifft die Berechnung des Einkommens aus einer selbständigen Tätigkeit. Dabei ist der steuerliche Gewinn im letzten abgeschlossenen steuerlichen Veranlagungszeitraum maßgeblich. Es werden ebenfalls Steuern und eventuell Sozialversicherungsbeiträge berücksichtigt.
2012 wurden im Rhein-Sieg-Kreis rund 6.400 Anträge auf Elterngeld gestellt, etwa fünf Prozent mehr als im Vorjahr. "Der Väteranteil bleibt auf relativ hohem Niveau von 20 Prozent", so Stephan Liermann, Leiter des Kreissozialamtes. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit lag 2012 bei etwa 17 Kalendertagen und liegt damit unter dem landesweiten Durchschnitt. Die Widerspruchsrate lag bei 1,75 Prozent.
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