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EU-Knöllchen verzögern sich

Von Nicolas Ottersbach | | Magazin

Die Regelung, dass künftig auch Geldbußen für Verkehrsvergehen aus dem europäischen Ausland in der Heimat vollstreckt werden können, verzögert sich. Nach Informationen des Straßenverkehrsamtes des Rhein-Sieg-Kreises tritt die geplante Regelung nicht wie ursprünglich angekündigt zum 1. Oktober, sondern voraussichtlich erst Anfang bis Mitte November 2010 in Kraft. Grund ist das lahmende Gesetzgebungsverfahren in Berlin.

Künftig sollen Geldbußen, zum Beispiel wegen zu schnellen Fahrens oder Falschparkens, aus dem europäischen Ausland, die 70 Euro und mehr betragen, auch hier in Deutschland vollstreckt werden. Das gilt auch dann, wenn das Vergehen vor Inkrafttreten des Gesetzes begangen, der Bescheid jedoch erst danach erlassen wird.

Was den Autofahrer in der Praxis erwartet, steht allerdings auf einem anderen Blatt geschrieben. Wird der Deutsche im Ausland geblitzt und muss 500 Euro zahlen, fließt das Geld in die Kasse des vollstreckenden Landes, also in die deutsche. Der Ehrgeiz von Franzosen oder Italienern dürfte sich also in Grenzen halten, den deutschen Behördenapparat in Bewegung zu setzen, wenn sie vom Geld nichts abbekommen.

Zuständig für die Bearbeitung der Verfahren und die Vollstreckung ist das Bundesamt für Justiz in Bonn. Dass im Ausland mit Verkehrssündern zum Teil nicht zimperlich umgegangen wird, zeigt ein Vergleich der zu verhängenden Geldbußen. Wird in Deutschland eine Geschwindigkeitsüberschreitung bis 20 Stundenkilometer noch mit einem Verwarnungsgeld bis maximal 35 Euro geahndet, werden in den Niederlanden bereits 100 Euro fällig.

Der ADAC rät dazu, Knöllchen aus dem Ausland künftig keinesfalls einfach in den Papierkorb zu werfen, sondern sich entweder dagegen zu wehren oder bei eindeutigen Verstößen zu zahlen, bevor es noch teurer wird. Um gültig zu sein muss der Bußgeldbescheid in der Landessprache des Fahrzeughalters verfasst sein. Um Punkte in Flensburg muss niemand wegen eines Verstoßes fürchten: Die Verkehrssünderdatei interessiert sich nur für Delikte, die in Deutschland begangen werden.

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