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Fast nie wieder Trampeln

Von Nicolas Ottersbach | | Magazin

E-Bikes und Pedelecs erfreuen sich immer größerer Beliebtheit, auch der Touristikverein Bergischer Rhein-Sieg-Kreis startet mit den Elektro-Rädern zum Mieten in die Sommersaison. Die neuen Antriebe haben allerdings ihre Tücken, manche Räder dürfen nur mit einem Führerschein und Helm gefahren werden.

Das E-Bike ist ein elektronisches Fahrrad, das ausschließlich über einen Akku von einem Elektromotor angetrieben werden kann. Zum Fortkommen braucht man nicht in die Pedale zu treten - aber man kann, wenn man möchte. Dann läuft das E-Bike im Mischbetrieb. Die Motorleistung wird per Hand, über einen Drehgriff oder Knopf, eingestellt. Aus diesem Grund fällt das E-Bike unter die Kategorie Kleinkraftrad, und darf im Ort nur auf der Straße, nicht auf dem Radweg, genutzt werden. Außerörtlich darf auf Radwegen gefahren werden, falls dies nicht durch ein Zusatzschild verboten ist.

Pedelecs hingegen sind zur Fortbewegung auf die Pedale angewiesen, der Elektromotor unterstützt dann als Hilfsantrieb. Es gibt jedoch verschiedene Arten von Pedelecs, wovon zwei eine Mofaprüfbescheinigung benötigen. Als Fahrräder gelten Pedelecs, die mit einem Elektromotor mit einer maximalen Nenndauerleistung von 0,25 Kilowatt ausgestattet sind. Die elektronische Unterstützung beim Treten verringert sich mit zunehmender Fahrzeuggeschwindigkeit und wird spätestens beim Erreichen von 25 Stundenkilometern eingestellt. Diese "Fahrräder" unterliegen nicht der Versicherungs- und Helmpflicht, sie sind zulassungsfrei.

Für Pedelecs allerdings, die zusätzlich über eine elektronische Anfahrtshilfe verfügen, mit der man ohne Muskelkraft anfahren kann, gilt ein Mindestalter von 15 Jahren. Da die Anfahrtshilfe nicht schneller als sechs STundenkilometer sein darf, sind die Pedelecs mit Anfahrtshilfe zulassungsfrei und benötigen kein Versicherungskennzeichen. Doch Fahrer, die nach dem 1. April 1965 geboren sind und keinen Führerschein besitzen, benötigen eine Mofaprüfbescheinigung.

Können Pedelecs eine Geschwindigkeit über 25 km/h erreichen, sind sie vom Kraftfahrtbundesamt in Flensburg als sogenannte Kleinkrafträder mit geringer Leistung anerkannt. Hierfür werden eine Betriebserlaubnis und ein Versicherungskennzeichen benötigt. Und auch hier gilt: Fahrer, die nach dem 1. April 1965 geboren sind und keinen Führerschein besitzen, benötigen eine Mofaprüfbescheinigung. Es besteht keine Helmpflicht.

"Zum eigenen Schutz der Fahrerinnen und Fahrer appelliere ich aber an die Selbstverantwortung derjenigen, die Pedelec oder E-Bike fahren, einen Fahrradhelm zu tragen", sagt Dieter Siegberg, Leiter des Rhein-Sieg-Straßenverkehrsamtes. Grundsätzliche Regelungen zur Benutzung von Elektrofahrrädern enthält die europäische Richtlinie 2002/24/EG, auf nationaler Ebene hat der Gesetzgeber bisher keine entsprechenden Vorschriften erlassen.

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