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Ruppichteroth soll profitieren

Förderprogramm zum Neubau von günstigen Mietwohnungen

Von Nicolas Ottersbach | | Wirtschaft/Politik

Mit einem eigenen Förderprogramm will der Rhein-Sieg-Kreis den Bau von günstigen Mietwohnungen in den Gemeinden Ruppichteroth, Eitorf, Much, Neunkirchen-Seelscheid und Windeck vorantreiben. Foto: Zuletzt wurden 2017 in der Schleeharth günstige Wohnungen gebaut. [Nicolas Ottersbach]

Der Kreis will damit darauf reagieren, dass vor allem wegen des Mangels geeigneter Flächen in den begehrten städtischen Lagen kaum noch öffentlich geförderte Wohnungen gebaut werden. Ebenso soll die zusätzliche kreiseigene Wohnraumförderung langfristigen Leerständen entgegenwirken. Investoren sollen zusätzlich motiviert werden, vom Land NRW bereitgestellte Fördermittel in Anspruch zu nehmen. Die Zuschüsse durch den Kreis stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit einer Förderung nach den jeweils geltenden Wohnraumförderungsbestimmungen des Landes NRW. Das Förderprogramm wäre in dieser Form und Ausgestaltung landesweit einmalig.

Die neue kreiseigene Richtlinie hat der Kreistag in seiner vergangenen Sitzung beschlossen. In ihr steht, dass in den Hauptorten der fünf Kreiskommunen Windeck, Eitorf, Ruppichteroth, Neunkirchen-Seelscheid und Much, deren Mietniveau niedrig ist, der Neubau von Mietobjekten mit maximal acht bis zwölf Wohneinheiten je Mietobjekt zusätzlich gefördert werden. Die mit den Zuschüssen gebauten Wohnungen dürfen nur von Personen bezogen werden, die im Besitz eines Wohnberechtigungsscheins sind.

Gespräche mit Eigentümern und Investoren

Ruppichteroths Bürgermeister Mario Loskill begrüßt die Förderung, da auch in der eher ländlichen Kommune günstiger Wohnraum knapp ist. Die Verwaltung habe schon mehrere potenzielle Gebiete im Blick, die sich für Neubauten anbieten würden. "Wir müssen aber erst Gespräche mit Eigentümern und Investoren führen", sagt Loskill.

Um solvente Investoren zu motivieren, auch in diesen eher ländlich geprägten Kommunen bezahlbaren Mietwohnraum zu schaffen, will sich der Rhein-Sieg-Kreis mit bis zu 20 Prozent und maximal 40.000 Euro an einer anteiligen Übernahme des vom Investor zu erbringenden 20-prozentigen Eigenanteils beteiligen. Auch würde der Rhein-Sieg-Kreis im Förderfall die Hälfte der Grunderwerbssteuer erstatten. Ferner würde nach Bezugsfertigkeit ein Mietausfall von bis zu drei Monaten bei einem langfristigen Leerstand übernommen. Für drei Fördervarianten soll der Rhein-Sieg-Kreis ein jährliches Fördermittelbudget von 150.000 Euro in 2021 und ab dem Jahr 2022 jährlich 160.000 Euro im zu verabschiedenden Haushalt zur Verfügung stellen.

Mietniveau 2 in Ruppichteroth

Hintergrund der kreiseigenen Förderung ist die begrenzte Anzahl an geeigneten und bezahlbaren Baugrundstücken in städtisch geprägten Bereichen. Diese führt dazu, dass weniger Förderanträge für die Landesmittel eingehen, als gewünscht. Dass es sich beim Rhein-Sieg-Kreis insgesamt um eine lukrative Förderregion handelt zeigt die Tatsache, dass aktuell 14 Kreiskommunen in der höchsten landesweiten Kategorie (Mietniveau 4) eingestuft sind. Lediglich die Gemeinden Eitorf, Neunkirchen-Seelscheid, Much (M 3), Ruppichteroth (M 2) sowie Windeck (M 1) wurden niedriger eingestuft.

Aufgrund ausbleibender Anträge konnte der Kreis seit dem Jahr 2016 kaum Förderzusagen im Mietwohnungsbau für die niedrigeren Kostenkategorien aussprechen. Aus Sicht der Kreisverwaltung ist dies auch auf die für die Investoren günstigeren Förderkonditionen (höhere Fördergrunddarlehen, höhere Mieten), eine höhere Rentabilität und eine höhere Nachfrage bei den Vermietungen in den M4-Kommunen zurückzuführen.

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