Seit dem 2. März dürfen gebietsfremde Pflanzen nicht mehr in der freien Natur angepflanzt werden. Darauf weist das Amt für Umwelt- und Naturschutz des Rhein-Sieg-Kreises hin. Foto: In privaten Gärten sind weiterhin alle Pflanzen erlaubt [Nicolas Ottersbach]
"Das Verbot betrifft Arten, Unterarten und auch Teilpopulationen. Zukünftig ist es nicht erlaubt, in der freien Landschaft im Rhein-Sieg-Kreis beispielsweise Flieder, Thuja, Feuerdorn oder Kirschlorbeer anzupflanzen. Ebenso ist es verboten, dort Haselnusssträucher aus dem Schwarzwald, Kornblumen von der Schwäbischen Alb oder Mohn aus der Uckermark auszubringen", heißt es vom Kreis.
Hausgärten und Sportanlagen nicht betroffen
Die gesetzliche Neuregelung betreffe allerdings nur die freie Natur, und nicht innerstädtische oder innerdörfliche Bereiche. Als freie Natur sei dabei der jeweils vorhandene unbesiedelte Bereich zu verstehen – Hausgärten und Sportanlagen fallen nicht darunter.
"Die in Bau- und Supermärkten erhältlichen Saatgutmischungen können daher weiterhin im Hausgarten genutzt werden, nicht aber auf einer Wiese in der freien Landschaft“, erläutert Rainer Kötterheinrich, der Leiter des Amtes für Umwelt- und Naturschutz des Rhein-Sieg-Kreises. „Ebenso ist es unzulässig, in der freien Landschaft einen Garten mit gebietsfremden Pflanzen neu anzulegen." Der Anbau von Pflanzen in der Land- und Forstwirtschaft ist von der gesetzlichen Regelung ausgenommen.
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