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Garage als Wohnung an Flüchtlinge vermietet

Von Nicolas Ottersbach | | Wirtschaft/Politik

Neben seinen tagtäglichen Routine-Aufgaben wird das Bauaufsichtsamt des Rhein-Sieg-Kreises auch immer wieder mit ungewöhnlichen Fällen konfrontiert. Die Mitarbeiter des Amtes staunten im Jahr 2017 deshalb nicht schlecht, als ihnen vom Ordnungsamt einer Gemeinde ein Mietvertrag für eine alte Garage präsentiert wurde. Symbolbild: Ein Mietvertrag [Daniel Prior]

Die Garage mit einer Fläche von rund 20 Quadratmetern wurde zu einem Preis von 450 Euro pro Monat an Flüchtlinge als Wohnraum vermietet. Dabei betrug der Heizkostenanteil stolze 50 Euro – was vermutlich mit der schlechten Isolierung der "Wohnung" im Zusammenhang stand.

Eine Baugenehmigung für die Nutzungsänderung der Garage zum Wohnraum hatte der geschäftstüchtige Vermieter nicht beantragt. Das könnte damit zu tun haben, dass die Bauaufsicht dann festgestellt hätte, dass auch für den Bau der Garage vom Voreigentümer keine Genehmigung beantragt worden war.

Ähnliche Geschäftsmodelle hat die Bauaufsicht des Rhein-Sieg-Kreises in letzter Zeit bei Betreibern von Campingplätzen oder Vermietern von Wochenendhäusern festgestellt. Die Dauernutzung von Wohnwagen oder Ferienhäusern ist illegal. Daran änderte auch die Aussage eines Bewohners nichts, der den Mitarbeitern der Bauaufsicht erklärte, er würde ja gar nicht in dem Häuschen, sondern eigentlich immer im Garten unter freiem Himmel schlafen.

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