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Gemeinde sucht Wahlhelfer

Von Christina Ottersbach | | Wirtschaft/Politik

Tatkräftige Unterstützung als Wahlhelfer sucht die Gemeindeverwaltung Ruppichteroth für die Kommunalwahlen am Sonntag, 30. August 2009 und die Bundestagswahlen am Sonntag, 27. September 2009. Voraussetzung für die Tätigkeit in einem Wahlvorstand ist die Wahlberechtigung. Wahlberechtigt bei den Kommunalwahlen sind Deutsche und Bürger der Europäischen Union, die am Wahltag unter anderem 16 Jahre alt sind. Bei der Bundestagswahl ist die deutsche Staatsbürgerschaft Voraussetzung sowie ein Mindestalter von 18 Jahren.

Nähere Informationen oder eine Anmeldung als Wahlhelfer kann beim Wahlamt im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth (Zimmer-Nr. 206 - 208); telefonisch unter der zentralen Rufnummer: 02295/490; per Fax unter 02295/4939 oder per Mail an rathaus@ruppichteroth.de erfolgen. Für die Tätigkeit im Wahlvorstand gewährt die Gemeinde Ruppichteroth pro Wahltag eine Aufwandsentschädigung von 25,00 Euro. Nach Abschluss des Wahljahres 2009 wird unter allen Wahlhelfern/innen eine Freifahrt mit einem Heißluftballon verlost.

Außerdem erhalten alle Wahlhelfer/innen für ihre aktive Teilnahme an der Wahl eine freie Eintrittsberechtigung für 5 Besuche im Hallenbad Ruppichteroth.

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