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Wohnraum in Ruppichteroth

Gemeinde will mit "Bau-Turbo" Abwanderung junger Familien stoppen

Von Nicolas Ottersbach | | Wirtschaft/Politik

Die Gemeinde Ruppichteroth geht beim Wohnungsbau neue Wege. Nachdem am 30. Oktober 2025 die neuen bundesgesetzlichen Sonderregelungen des sogenannten „Bau-Turbos“ in Kraft getreten sind, hat der Gemeinderat einen detaillierten Kriterienkatalog beschlossen. Er soll als Orientierung dienen, um dringend benötigten Wohnraum schneller zu schaffen und gleichzeitig eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu garantieren. Foto: Der Hauptort Ruppichteroth aus der Luft [Daniel Prior]

Was steckt hinter dem bundesweiten „Bau-Turbo“? 

Die Reform des Baugesetzbuches (BauGB) soll Planungs- und Genehmigungsverfahren vereinfachen und den Wohnungsbau beschleunigen. Die Sonderregelungen, die insbesondere den befristeten Paragraf 246e sowie erweiterte Befreiungsmöglichkeiten nach den Paragrafen 31 und 34 umfassen, sind gelten bis zum 31. Dezember 2030. Unter bestimmten Voraussetzungen können Bauherren damit von bestehenden planungsrechtlichen Vorgaben abweichen, um Wohnprojekte schneller umzusetzen. 

Gemeinde schützt ihre Planungshoheit 

Obwohl das Bundesgesetz weitreichende Erleichterungen bietet, legt die Gemeinde Ruppichteroth Wert auf ihre kommunale Planungshoheit. In dem Kriterienkatalog wird klargestellt, dass der „Bau-Turbo“ die kommunale Bauleitplanung lediglich ergänzt, aber keinesfalls ersetzt. Eine ungesteuerte Anwendung ohne Leitlinien würde langfristige Entwicklungsziele der Gemeinde, die gesellschaftliche Akzeptanz und die Rechtssicherheit gefährden, heißt es. Aus diesem Grund gilt in der Gemeinde das Prinzip der Nachrangigkeit. Der Bau-Turbo darf nur angewendet werden, wenn reguläre Instrumente des Bauplanungsrechts nicht ausreichen oder nicht greifen. 

Klare Spielregeln für neue Bauvorhaben 

Der Kriterienkatalog definiert Leitlinien für das Gemeindegebiet. Die geplanten Vorhaben müssen überwiegend Wohnzwecken dienen. Gewerbliche oder freiberufliche Nutzungen sind nur in untergeordnetem Maße zulässig. Hauptsächlich soll der „Bau-Turbo“ im beplanten und unbeplanten Innenbereich genutzt werden, um Baulücken zu schließen, Freiflächen zu schonen und vorhandene Infrastruktur zu nutzen. Eine Bebauung im siedlungsnahen Außenbereich ist nur als Fortentwicklung erlaubt und muss sich unmittelbar an den bestehenden Siedlungsbereich anschließen. 

In Natur- und Landschaftsschutzgebieten sowie in festgesetzten Gewerbegebieten ist die Anwendung des beschleunigten Verfahrens ausgeschlossen. Auf landwirtschaftlichen Flächen ist Wohnungsbau nur in direktem siedlungsnahem Zusammenhang zulässig. Neue Gebäude müssen sich in Höhe, Bauweise, Dichte und Kubatur städtebaulich verträglich einfügen, damit das Ortsbild nicht nachhaltig negativ verändert wird. Zudem müssen gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse, der Immissionsschutz sowie nachbarliche Belange gewahrt bleiben. Flächen, die bereits erschlossen sind, haben Vorrang. Ist keine Erschließung vorhanden, muss diese auf Kosten des Antragstellers über einen Erschließungsvertrag gesichert werden. 

Ziel: Mehr geförderter und bezahlbarer Wohnraum 

In Ruppichteroth ist der Bedarf an bezahlbarem und öffentlich gefördertem Wohnraum in den vergangenen Jahren stark gestiegen, heißt es aus dem Rathaus. Um eine ausgewogene Bevölkerungsstruktur zu sichern und die Abwanderung von jungen Familien, Senioren und lokalen Arbeitskräften zu verhindern, wird die Verwaltung bei künftigen Anträgen im Vorfeld gezielt darauf hinwirken, dass anteilig öffentlich geförderter Wohnraum entsteht.

Frühzeitige Beratungspflicht für Bauherren 

Um Konflikte zu vermeiden und die kurzen gesetzlichen Entscheidungsfristen einhalten zu können, schreibt die Gemeinde eine strukturierte, vorgelagerte Bauberatung vor. Unabgestimmte Anträge werden von der Gemeinde grundsätzlich abgelehnt. Bauherren, die den „Bau-Turbo“ in Anspruch nehmen möchten, werden gebeten, bereits vor der Einreichung eines Antrags Kontakt mit der Gemeindeverwaltung aufzunehmen, um die Voraussetzungen frühzeitig zu prüfen und offene Fragen zu klären. Als Ansprechpartnerin im Rathaus steht Dunja Steimel (Telefon: 02295/49-31, E-Mail: dunja.steimel@ruppichteroth.de ) zur Verfügung.

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