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Handys im Straßenverkehr - nein danke!

Von Christina Ottersbach | | Magazin

Im Zeitalter der ?Telefonitis? ist es zum täglichen Bild geworden: Mobiltelefone am Ohr, egal wann und wo. Dass dies manchmal sehr teuer zu stehen kommen kann, vergessen die meisten Telefonierer. Der Drang, immer und überall erreichbar zu sein, macht vor Restaurants, Kinos, Theatervorstellungen oder Kirchen keinen Stopp. Hier belästigt man zwar ?nur? seine Mitmenschen, aber es droht insoweit keine Gefahr. Ganz anders sieht dies bei der Handynutzung im Straßenverkehr aus. Es wird verdrängt, dass die Straßenverkehrsordnung dies seit vielen Jahren verbietet. Aus gutem Grund, denn jeder Fahrzeugführer wird durch die Nutzung abgelenkt, richtet seine Aufmerksamkeit nicht auf den Straßenverkehr. Der Gebrauch des Mobiltelefons ist lediglich erlaubt, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist. Dies gilt für PKW- und LKW-Fahrer genaus so wie für Baggerführer, Motorrad-, Moped-, Mofa- und Fahrradfahrer. Straßenverkehrsamtsleiter Dieter Siegberg: ?Die Hände gehören ans Steuer oder ans Lenkrad und sonst nirgendwo hin!?

Natürlich gilt das für jegliche Nutzung des heute nicht mehr nur ausschließlich zum telefonieren gedachten Handys. Wird man erwischt, so muss man je nach Lage mindestens mit einem Bußgeld in Höhe von 40 Euro sowie einem Punkt in der Verkehrssünderkartei in Flensburg rechnen. Fahrradfahrer dürfen 25 Euro zahlen. Überfährt man zum Beispiel eine rote Ampel, kann ein Fahrverbot ausgesprochen werden. Viele Nutzer vergessen, dass wenn es zu einem Schaden kommt, meist der Versicherungsschutz aufgrund einer ?vorsätzlichen Pflichtverletzung im Straßenverkehr? verloren geht. Das kann richtig teuer werden. Wer während einer Fahrt auf das Telefonieren nicht verzichten möchte, sollte eine Freisprecheinrichtung installieren oder halt für ein Gespräch einfach parken.

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