In einem Taubenbestand in Bochum ist kürzlich die "Newcastle-Disease" ausgebrochen. Dies nimmt das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Rhein-Sieg-Kreises zum Anlass, alle Hühner- und Truthühnerhalter daran zu erinnern, dass ihre Tiere regelmäßig gegen diese Krankheit geimpft werden müssen. Die Impfverpflichtung gilt unabhängig von der Tierzahl und schließt auch Hobbyhaltungen mit ein. Für Menschen ist die Viruserkrankung ungefährlich.
Darüber hinaus muss für alle Tiere in einem Geflügelbestand der tierärztliche Nachweis vorliegen, dass die Impfung gegen die "Newcastle-Disease" erfolgt ist. "Das gilt vor allem auch, wenn die Tiere auf Geflügelmärkten, Geflügelschauen oder ähnlichen Veranstaltungen ausgestellt oder angeboten werden", sagte der Leiter des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes, Dr. Hanns von der Driesch. Die Impfung, die über das Trinkwasser verabreicht werde, müsse bei Hühnern alle drei bis vier Monate wiederholt werden
Die Newcastle-Diesease ist eine hochansteckende Viruserkrankung, die insbesondere Hühner und Truthühner, aber auch andere Vögel wie Tauben oder Wassergeflügel befällt. Übertragen wird sie über Kot, Staub oder die Luft von Tier zu Tier. Sie äußert sich in Appetitlosigkeit, Fieber und auch dem Rückgang der Legeleistung, aber auch zentralnervösen Symptomen wie Zittern oder Lähmungen.
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