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Inobhutnahme Jugendlicher neu geregelt

Von Nicolas Ottersbach | | Wirtschaft/Politik

Das Verfahren zur Inobhutnahme Jugendlicher von 14-18 Jahren für die acht Gemeinden Ruppichteroth, Alfter, Eitorf, Much, Neunkirchen-Seelscheid, Swisttal, Wachtberg und Windeck ist neu geregelt. "Mit unseren Kooperationspartnern können wir auch außerhalb der Dienstzeiten des Kreisjugendamtes sicherstellen, dass die jungen Menschen sicher und verlässlich kurzfristig in Obhut genommen werden", sagte Kreisjugenddezernent Thomas Wagner im Jugendhilfeausschuss des Rhein-Sieg-Kreises. Zwei Einrichtungen aus der Caritas-Jugendhilfe-Gesellschaft, das CJG Hermann-Josef-Haus Bonn-Bad Godesberg und das CJG St. Josefshaus in Nümbrecht, sind die Träger.

Bei dem neuen System arbeitet das Kreisjugendamt mit den Stadtjugendämtern Bad Honnef, Bornheim, Königswinter, Meckenheim und Rheinbach zusammen. Wird ein Jugendlicher außerhalb der Dienstzeiten des Kreisjugendamtes und der kooperierenden Jugendämter von der Polizei aufgegriffen und benöitigt besonderen Schutz, stehen die beiden Einrichtungen zur Verfügung. Jugendliche die im Stadt- oder Gemeindegebiet von Alfter, Bad Honnef, Bornheim, Königswinter, Meckenheim Rheinbach und Wachtberg in Gewahrsam genommen werden, werden im CJG Hermann-Josef-Haus aufgenommen, Jugendliche aus dem Gebiet der Gemeinden Eitorf, Much, Neunkirchen-Seelscheid, Ruppichteroth und Windeck im CJG St. Josefshaus.

Für Inobhutnahmen während der Dienstzeiten stehen weiterhin zwei Bereitschaftspflegfamilien zur Verfügung, sofern für die Jugendlichen eine familiäre Betreuung in Betracht kommt. Auch hier kooperiert das Kreisjugendamt mit den fünf Stadtjugendämtern. Nötig wurde die Änderung, weil es zu wenig Plätze bei geeigneten Bereitschaftspflegeeltern gab.

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